Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0, Anwesend: 56

Den Mitgliedern des Kreistages liegt die Investitionsplanung 2015 – 2018 für den Straßen-, Brücken- und Radwegeausbau sowie eine Sitzungsunterlage hierzu vor.

 

Zur vorliegenden Investitionsplanung regt Kreisrätin Schön an, den gut frequentierten Fuß- und Radweg von Kalchreuth nach Großgeschaidt, über Kleingeschaidt bis zur Stadtgrenze Lauf a. d. Pegnitz, zu verlängern. Dort bestehen weitere Radweganbindungen und es würde damit eine durchgehende Radwegverbindung von Erlangen bis nach Lauf a. d. Pegnitz geschaffen.

Landrat Tritthart schlägt vor, dies solle die Verwaltung zusammen mit dem Markt Heroldsberg prüfen. Kreisrätin Schön ist mit diesem Vorgehen einverstanden.

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen und es besteht Einverständnis mit der vorgenannten Investitionsplanung für:

 

Kreisstraßen-, Brücken- und Radwegeausbau:

          Die veranschlagten Kosten betragen

       für die Haushaltsjahre 2015 - 2018                                    9.080.000,00 €

       der Finanzbedarf wird ermittelt mit                                     4.120.000,00 €

 

Die Maßnahme ERH 5, Neubau der Bahnbrücke in Baiersdorf, wird als absolut vorrangig in Priorität 1 für das Jahr 2015 eingestuft (HHSt 1.6595).

 

Weiterhin werden die Baumaßnahmen

          ERH   7        Radweg Uttenreuth - Marloffstein                             HHSt 1.6517

          ERH 14        Ortsdurchfahrt Dondörflein                                       HHSt 1.6584

          ERH 15        Ortsdurchfahrt Oberreichenbach                              HHSt 1.6515

          ERH 33        Radweg Unterschöllenbach - Minderleinsmühle      HHSt 1.6533

als vorrangig eingestuft.

 

Für die Maßnahmen an der ERH 5, ERH 7, ERH 14 und ERH 15 wurden die Zuwendungsanträge im August 2014 gestellt.

 

Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 sind die anteiligen Kosten einzuplanen; die Vorlage „Investitionsplanung 2015 bis 2018“ ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prioritätenliste / Investitionsplanung jährlich fortzuschreiben.