Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Anwesend: 53

Den Mitgliedern des Kreistages stehen zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsunterlage sowie die Entwurfspräsentation für den Neubau des Landratsamtes zur Verfügung.

 

Landrat Tritthart begrüßt Architekt Marth sowie die anwesenden Fachplaner für Heizung, Lüftung, Sanitär, für die Elektroinstallationen sowie für die Außenanlagen. Die auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 30.04.2014 erstellte Entwurfsplanung wird von Architekt Marth sowie den Fachplanern im Rahmen einer Präsentation nochmals detailliert vorgestellt und erläutert. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Architekt Marth weist darauf hin, dass es seiner Ansicht nach sinnvoll sei, die Brüstungen der Fassade mit einer sogenannten Alucobondfassade auszuführen. Obwohl dies primär zu höheren Investitionskosten von ca. 250.000 € führen würde, stellt dies langfristig die günstigere Variante dar. Die Investitionskosten amortisieren sich nach ca. 10 Jahren. Insgesamt betrachtet biete eine Alucubondfassade darüber hinaus gestalterisch höherwertige Ausführungsmöglichkeiten.

 

Im Rahmen der anschließenden Beratung werden die vorgelegte Entwurfsplanung und die dargestellte Ausführung der Brüstungen als Alucobondfassade übereinstimmend befürwortet. Aus dem Gremium werden auch Überlegungen zur weiteren Bearbeitung der Planung durch den Architekten vorgetragen. Diese betreffen Details zum Sitzungssaal (elektrotechnische Ausstattung, Anordnung der Projektionsflächen, Blend- und Sichtschutz), farbliche Akzentuierungen innerhalb des Gebäudes, praktikable Fahrradständer sowie die Bepflanzung der Außenanlagen mit landkreistypischen Bäumen.

 

Nach Beantwortung einzelner Fragen durch den Architekten und die Fachplaner, insbesondere zur Nutzung des Abwärmepotenzials der IT-Geräte für die Heizung des Gebäudes, macht Kreisrat Nussel deutlich, dass die laufende Unterrichtung der Fraktionen, besonders bei Wünschen und Änderungen zur heute vorgestellten Planung, wichtig sei. So erwarte er bei Änderungen und der Berücksichtigung von Wünschen, vor allem von Seiten des Projektsteuerers, stets eine Aussage zu Auswirkungen auf Qualität, Bauzeit und Kosten.

 

Auf der Grundlage der vorangegangenen Beratung mit übereinstimmender Befürwortung von Beschlussvorschlag 2 b (Ausführung der Brüstungen als Alucubondfassade mit einer Gesamtkostenfestsetzung in Höhe von 39.240.000 €) lässt Landrat Tritthart wie folgt abstimmen:

 

 


Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

 

1.   Mit den vorgelegten Planungen der Architekten, der Fachplaner und der Verwaltung besteht Einverständnis.

 

2.   Die Brüstungen am Neubau werden

 

mit einer Alucobondfassade ausgeführt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf 39.240.000 € festgesetzt.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Finanzmittel in den folgenden Jahren in den Haushaltplanungen aufzunehmen und nach den zu erwartenden Kostenfluss bereit zustellen.