Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0, Anwesend: 56

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor. Ebenfalls beigefügt ist die Vereinbarung zur Nutzung der Hotline und zur Inobhutnahme für kooperierende Jugendämter in Mittelfranken (Anlage 1) sowie die Anlage gem. § 19 zur Kommunalen Zweckvereinbarung der Nutzung der Hotline Frühe Hilfen und Kinderschutz und des Kinder- und Jugendnotdienstes der Stadt Nürnberg, Jugendamt (Anlage 2). Diese Anlagen sind der Niederschrift nochmals beigefügt.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Mit dem Vertragsentwurf gemäß Anlage 1 und 2 zur Einrichtung einer Kinderschutz-Hotline besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erreichbarkeit einer Beratungsfachkraft außerhalb des regulären Dienstbetriebes des Amtes für Kinder, Jugend und Familie auf dieser Basis mit Wirksamkeit zum 01.01.2015 zu regeln.