Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Die Mitglieder des Krankenhausausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie den Entwurf des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2015 erhalten.

 

In seiner Rede erklärt Landrat Tritthart, dass in den vergangenen Monaten wesentliche Weichen für die Zukunftsfähigkeit des Kreiskrankenhauses St. Anna gestellt worden seien. So habe man die Führungsstruktur modernisiert, die Stellen beider Chefärzte erfolgreich nachbesetzt, erste Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten geschlossen und nicht zuletzt die umfassenden baulichen und prozessualen Modernisierungen vorangebracht. Bis zum Jahr 2018 befinde sich das Haus in einer Phase elementarer Veränderungen. Selbstverständlich habe dies auch Auswirkungen auf die Wirtschaftspläne. Jedoch sei man auf dem richtigen Weg, um den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine fachlich fundierte und wohnortnahe Grundversorgung zur Verfügung stellen zu können. Dies zeige auch die Tatsache, dass der Verlust des diesjährigen Jahres ohne den chirurgischen Einmaleffekt bereits um 100.000,- Euro geringer gegenüber den veranschlagten Zahlen gewesen wäre. Abschließend dankt Landrat Tritthart den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreiskrankenhauses St. Anna für ihre geleistete Arbeit.

 

Nach einer kurzen Aussprache, in deren Verlauf Kaufmännischer Leiter Prickarz Detailfragen zum Wirtschaftsplan beantwortet, fasst der Krankenhausausschuss folgenden Beschluss:


Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag die Annahme des vorgelegten Entwurfs des Krankenhaus-Wirtschaftsplans für das Jahr 2015.

 

Für gegenseitig deckungsfähig werden erklärt:

 

Die Aufwendungen der GuV-Positionen 9a und 9b (Personalkosten) sowie 10a, 10b, 21 und 26 (Sachkosten) des Erfolgsplans.