Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

 

Die Mitglieder des Bauausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten, welche von Landrat Tritthart zusammengefasst wird. Dabei macht er deutlich, seitens der Regierung von Mittelfranken habe man noch keine Zusage über die Kostenerstattung erhalten. Die Beschlussfassung könne, trotz der Dringlichkeit der Vergabe, daher heute nur vorbehaltlich erfolgen. Aufgrund der derzeitigen hohen Nachfrage an Containern sei mit einer Aufstellung auch erst frühestens Mitte Februar des nächsten Jahres zu rechnen.

 

Im Verlauf einer sich anschließenden kurzen Aussprache erklären Kreisbaumeister Lux und Oberregierungsrätin Müller zudem auf Nachfrage, dass die Komplettangebote 18 Wohncontainer mit dazugehörigen Bad-, Küchen- und Aufenthaltscontainern für voraussichtlich 35 Personen beinhalten.

 

Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:


Der Auftrag zur Erstellung einer dezentralen Unterkunft für Asylbewerber in Buckenhof wird vorbehaltlich der verbindlichen Zusage der Kostenerstattung durch die Regierung von Mittelfranken der Firma ALHO Systembau GmbH, 51589 Morsbach, erteilt.

Der Preis für die Herstellung und Errichtung der dezentralen Unterkunft für Asylbewerber beträgt 786.899,83 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 10.10.2014 werden die Kosten für die Errichtung der dezentralen Unterkunft für Asylbewerber in Buckenhof als außerplanmäßige Ausgaben gemäß Art. 60 LKrO und §§ 40, 29 Abs. 2 Nr. 5 Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse bewilligt. Die vorläufige finanzielle Deckung kann durch erhöhte Einnahmen im Bereich des vom Freistaat Bayern zugewiesenen Kommunalanteiles an der Grunderwerbssteuer nach Art. 7 FAG erfolgen.

 

Der Kreistag wird in seiner nächsten Sitzung informiert.