Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 23, Anwesend: 54

Den Mitgliedern des Kreistages liegt zu diesem Tagesordnungspunkt der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2014 vor. Ergänzend wird in einer Tischvorlage sowohl die derzeit geltende als auch die nach Änderung der Bayer. Bauordnung eintretende Rechtslage erläutert. Grundlage ist der von der Bayer. Staatsregierung mit Drucksache 17/2137 in den Bayer. Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung der Bayer. Bauordnung. Der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2014 und die Tischvorlage liegen dieser Niederschrift bei.

 

 

Kreisrat Bachmayer trägt die Begründung des Antrages seiner Fraktion nochmals mündlich vor und verweist auf die bereits in anderen Landkreisen gefassten Resolutionsbeschlüsse.

 

Landrat Tritthart erklärt, vor Eintritt in eine Grundsatzdiskussion zum Thema Windkraft müsse darauf hingewiesen werden, dass das Landratsamt die geltenden bau- und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften als Staatsbehörde vollzieht. Der Aufgabenbereich des Kreistages wird davon nicht berührt.

 

Im Rahmen der anschließenden Meinungsäußerungen wird einerseits auf die detaillierte und sehr aufwändige Vorarbeit zur Ausweisung von Vorbehaltsflächen in der Region durch den Planungsverband Region Nürnberg hingewiesen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Städte, Märkte und Gemeinden beteiligt und von diesen selbst viel Initiative und Engagement eingebracht. Andererseits wird aber auch eine „Nachsteuerung“ der bisherigen gesetzlichen Regelungen angesichts der immer höheren Konstruktion von Windkraftanlagen für sinnvoll erachtet.

 

Landrat Tritthart erklärt, zum Für und Wider einer 10 H-Regelung gebe es je nach Interessenslage nachvollziehbare Gründe. Das Aktionsbündnis Gegenwind Nordbayern hat sich beispielsweise ebenfalls an alle Mitglieder des Kreistages gewandt und für die Schaffung von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung plädiert. Landrat Tritthart spricht sich gegen die von der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Resolution aus. Mit der Einführung einer 10 H-Regelung werde ein von der Höhe der Windkraftanlagen abhängiger Mindestabstand zur Wohnbebauung vorgeschrieben. Die Errichtung von Windkraftanlagen sei je nach Situation vor Ort, im Rahmen unterschiedlicher Verfahren, nach wie vor möglich. Die Forderung eines Mindestabstandes erfolge nur wie bei anderen baulichen Anlagen.

 

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

1.   Der Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt fordert ein Moratorium zur geplanten Neuregelung der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO), bis ein aktualisiertes Energiekonzept der Bayer. Staatsregierung vorliegt, das aufzeigt, ob und wie die bayerischen Energiewende- und Klimaschutzziele auch mit der 10 H-Regelung erreichbar sind.

 

2.   Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Kreistages über das Moratorium dem Landtag und der Staatsregierung zu übermitteln.