Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

 

In der Sitzungsvorlage wird über den Einnahmenüberschuss in Höhe von 12.688,89 Euro des Jahres 2013 berichtet. Dieser resultiert laut Frauenzentrum Erlangen e.V. aus einer außerplanmäßigen Spende in Höhe von 18.000 Euro, die zum Einen für eine Renovierung der Räumlichkeiten verwendet werden soll, zum Anderen soll damit die barrierefreie Umgestaltung des Innenhofs angestoßen werden. Beide Vorhaben seien nur durchführbar, wenn der Landkreis auf eine Rückforderung des gewährten Zuschusses in Höhe von 6.000 Euro verzichte, zumal auch ein Austausch der völlig veralteten Computer anstehe.

 

Landrat Tritthart schlägt vor, den Zuschuss für das Jahr 2015 nicht pauschal sondern gedeckelt zu leisten und in den Beschluss die Formulierung „bis zu“ mitaufzunehmen sowie die Entscheidung über eine Rückforderung des Zuschusses des vergangenen Jahres ebenfalls zurückzustellen, bis mit dem weiteren Zuschussgeber, der Stadt Erlangen, ein entsprechendes Gespräch geführt wurde. Dann könne auch diese Frage einer Rückforderung nochmals gesondert behandelt werden.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:


Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält das Frauenzentrum Erlangen e.V. im Haushaltsjahr 2015 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.

 

Die Entscheidung über eine Rückforderung des Zuschusses in Höhe von 6.000 Euro für das Jahr 2013 wird zurückgestellt, um mit dem weiteren Zuschussgeber, der Stadt Erlangen, ein Gespräch bezüglich deren Vorgehensweise zu führen.