Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

 

In seinem Vortrag zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2015 erläutert Landrat Tritthart im Wesentlichen die in der vorliegenden Sitzungsvorlage ausführlich dargestellten Haushaltsansätze und geht insbesondere auf die Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben um jeweils 5.000.000 Euro näher ein. Grund hierfür seien vor allem die Fallmehrungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes und die steigenden Zuweisungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch die Regierung von Mittelfranken verbunden mit der Anmietung dezentraler Unterkünfte. Im weiteren Verlauf der Rede bedankt sich Landrat Tritthart ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für das Wohl des Landkreises engagieren und ihre Zeit und Kraft für das Ehrenamt einsetzen.

 

Aus der Mitte des Gremiums wird sich diesem Dank angeschlossen.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst schließlich folgenden Beschluss:


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem Haushaltsentwurf 2015 für den Bereich Soziales (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) zu und empfiehlt dem Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt die Annahme.

 

Den Kreisverbänden Erlangen-Höchstadt des Diakonischen Werkes, des Caritasverbandes, des VdK, der Arbeiterwohlfahrt und des Bayerischen Roten Kreuzes sowie dem Landesverband Bayern des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wird im Haushaltsjahr 2015 ein Zuschuss in Höhe von je 1.500 Euro für ihre Aufgaben im Rahmen der Altenhilfe bewilligt; des Weiteren den Kreisverbänden des Diakonischen Werkes, des Caritasverbandes, des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Förderung der Verbandstätigkeit sowie dem Landesverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und dem ASB Regionalverband Erlangen-Höchstadt ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Die Träger der Dorfhelferinnenstationen erhalten insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 2.180 Euro.

 

Sofern die beantragten Erhöhungen im Bereich der freiwilligen Leistungen bewilligt werden, ist der Haushaltsansatz noch anzupassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Zuschüsse zum 01.07.2015 (frühestens jedoch nach Bestandskraft des Haushalts) auszuzahlen.