Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 1

 

Die Sitzungsvorlage ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Aus der Mitte des Gremiums wird die Einrichtung einer unabhängigen Informations-, Beschwerde- und Schlichtungsstelle, welche Missstände in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege vorbeugen und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen sowie die Rahmenbedingungen verbessern soll, ausdrücklich begrüßt und befürwortet. Wünschenswert wäre ein umfassender Bericht über deren Tätigkeit in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten. Landrat Tritthart sagt dies zu und schlägt vor, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass für die Einrichtung einer Informations-, Beschwerde- und Schlichtungsstelle ein Betrag in Höhe von 5.000 Euro bereitgestellt wird, der jeweils zur Hälfte an den ASB Regionalverband Erlangen-Höchstadt und an den AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt ausgezahlt wird. Die Auszahlung sei von der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zu entrichten.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst schließlich folgenden Beschluss:


Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung erhält die Fachstelle für pflegende Angehörige im Haushaltsjahr 2015 einen Zuschuss von 12.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung je zur Hälfte an den ASB Regionalverband Erlangen-Höchstadt und an den AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen.

 

Zusätzlich erhält die Fachstelle für pflegende Angehörige vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2015 einen Zuschuss von 4.600 Euro zur Finanzierung von Angehörigenschulungen, soweit diese nicht von dritter Seite gefördert werden. Der Zuschuss ist von der Verwaltung je zur Hälfte an den ASB Regionalverband Erlangen-Höchstadt und an den AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2015 hinaus.

 

Für die Einrichtung einer Informations-, Beschwerde- und Schlichtungsstelle wird ein Betrag in Höhe von 5.000 Euro bereitgestellt, der jeweils zur Hälfte an den ASB Regionalverband Erlangen-Höchstadt und an den AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt ausgezahlt wird. Die Auszahlung ist von der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2015 zu entrichten.

 

 

Die Beratung und Beschlussfassung erfolgte ohne Kreisrätin Rosemarie Schmitt.