Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zugegangen.

 

Landrat Tritthart weist auf die momentan unterschiedlichen Entgelte für die Abgabe von Wertstoffen in den Wertstoffhöfen des Landkreises und des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft (ZVA) hin. Um eine Gleichberechtigung aller Bürger im Landkreis zu gewährleisten, müsse eine Anpassung erfolgen und versucht werden, einheitliche Preise festzusetzen. Weiterhin solle, wie in der Verbandsversammlung des ZVA am 17.07.2014 behandelt, die Annahme von Problemabfällen künftig kostenlos erfolgen. Zudem strebe die Landkreisverwaltung eine Senkung der Entgelte für die Abgabe von Wertstoffen an. Derzeit können Wertstoffe unter 1 m³ kostenfrei abgegeben werden. Ab 1 m³ ist die Anlieferung kostenpflichtig. Jeder weitere m³ kostet 20,00 €. Dies führt häufig dazu, dass Bürger, um die Freimenge von 1 m³ auszunutzen, die Anlieferung auf mehrere Tage verteilen. Außerdem ist das Entgelt, verglichen mit der Gebühr für die Anlieferung von Restmüll, zu hoch. Aus Sicht der Landkreisverwaltung erscheint es daher angemessen, unter Beibehaltung der Freimenge von 1 m³ das Entgelt für jeden weiteren m³ von 20,00 € auf 10,00 € zu senken. Um auch insoweit eine Gleichberechtigung aller Bürger im Landkreis zu gewährleisten, ist für die Senkung allerdings eine Abstimmung mit dem ZVA nötig. Die Verwaltung des Zweckverbandes führt diesbezüglich derzeit Berechnungen durch.

Oberregierungsrätin Müller erklärt auf Nachfrage aus dem Gremium, auf dem landkreiseigenen Wertstoffhof Eckental kann Bauschutt lediglich bis einschließlich 3 m³ abgegeben werden. Auf den Anlagen des ZVA werden dagegen auch größere Mengen angenommen. Verwaltungsamtsrätin Jarosch ergänzt, auf dem Wertstoffhof Eckental kann Bauschutt nur von Privatpersonen abgegeben werden.

Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob der Landkreis bzw. der ZVA mit den Wertstoffen Gewinne erziele, erklärt Oberregierungsrätin Müller, der Landkreis handle nicht in Gewinnerzielungsabsicht. Aufgrund von weiteren Diskussionen über die Frage der Möglichkeit der Gewinnerzielung bei der Annahme von Wertstoffen schlägt Landrat Tritthart vor, eine interne Kostenaufstellung darüber erstellen zu lassen.


Der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft fasst folgenden Beschluss:

 

Der kostenlosen Annahme von Problemabfällen an den Wertstoffhöfen des ZVA nach Maßgabe des Beschlusses der Verbandsversammlung des ZVA vom 17.07.2014 wird zugestimmt.

 

 

Die Benutzungsordnung des Wertstoffhofes Eckental wird zum 01.01.2015 wie folgt geändert:

 

Bauschutt      

·         Kofferraummenge                                                          2,50 €/Lieferung

·         Kombimenge (bis einschließlich 1 m3)                              5,-- €/Lieferung

·         bis einschließlich 3 m3                                                      5,-- €/m3     

 

 

Problemabfall

 

Chemikalien, Entwickler, Fixierer                 kostenlos (max. 20 Liter je Fraktion)

 

Altöl                                                                kostenlos (max. 20 Liter)

 

Problemabfälle allgemein                              kostenlos (max. 20 Liter je Fraktion)

                                                                      

Autobatterien                                                 kostenlos

 

 

Die Benutzungsordnungen der Wertstoffhöfe Baiersdorf und Uttenreuth werden zum 01.01.2015 wie folgt geändert:

 

Bauschutt      

·         Kofferraummenge                                                          2,50 €/Lieferung

·         Kombimenge (bis einschließlich 1 m3)                              5,-- €/Lieferung

·         über 1 m3                                                                          keine Annahme