Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft nehmen die Information des Staatlichen Landratsamtes über das Verfahren zur Genehmigung von zwei Windkraftanlagen in der Gemeinde Vestenbergsgreuth, Gemarkung Kleinweisach, zur Kenntnis. Ergänzend zu der Sitzungsvorlage mit einem Übersichtslageplan und einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, haben die Gremiumsmitglieder einen Auszug aus dem Protokoll der Naturschutzbeiratssitzung vom 15.09.2014 als Tischvorlage erhalten. Dieser ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Windkraftanlagen WKA 1 und 5 befinden sich im Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks Steigerwald. In die Entscheidungszuständigkeit der Kreisgremien würde eine Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes fallen. Dagegen würde eine Befreiung von den Verboten der Naturparkverordnung durch das Staatliche Landratsamt erfolgen. Landrat Tritthart berichtet, der Naturschutzbeirat habe in seiner Sitzung am 15.09.2014 einstimmig der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Windkraftanlagen WKA 1 und 5 im Wege der Erlaubnis bzw. Befreiung nach der Verordnung über den Naturpark Steigerwald zugestimmt. Damit sei der Weg frei für eine Genehmigung durch das Staatliche Landratsamt. Landrat Tritthart fragt bei den Mitgliedern des Gremiums nach, ob zusätzlich der Wunsch nach einer wie von der Regierung von Mittelfranken angeregten nachträglichen Herausnahme der Standortflächen für WKA 1 und WKA 5 aus dem Landschaftsschutzgebiet, bestehe. Die Landkreisverwaltung halte dies im Ergebnis jedoch nicht für zwingend angezeigt, zumal das hierfür erforderliche Verfahren zum Erlass der erforderlichen (Landkreis-) Verordnung kaum bis zum erwarteten Inkrafttreten der sog. „10 H-Regelung“ am 01.11.2014 abgeschlossen werden könne. Oberregierungsrätin Müller erklärt auf Nachfrage aus dem Gremium, die Herausnahme der Standortflächen wird von der Regierung von Mittelfranken aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, sei aber nicht notwendig. Die Mitglieder des Gremiums sprechen sich daraufhin gegen eine Herausnahme der Standortflächen aus und begrüßen die Erteilung einer Befreiung von den Verboten der Naturparkverordnung.