Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden mit der Sitzungsvorlage über die Umsetzung des § 72 a SGB VIII zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit informiert.

 

Kreisjugendpfleger Goßler erläutert, im Rahmen von Informationsveranstaltungen in Erlangen, Herzogenaurach, Höchstadt a. d. Aisch und Eckental sei von den Vertretern der Vereine der Wunsch geäußert worden, die Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse sollte durch eine Amtsperson in der Gemeinde und nicht von den Vereinen selbst vorgenommen werden. Es soll damit ausgeschlossen werden, dass die Vereine von Straftaten Kenntnis erhalten, die für die Umsetzung des § 72 a SGB VIII irrelevant sind. Nach Sichtung der erweiterten Führungszeugnisse könne durch die Amtsperson in der Gemeinde eine Bescheinigung für die Vereine ausgestellt werden. Derzeit werden die Gemeinden mit dem Ziel eine einheitliche Regelung für den Landkreis auszuarbeiten, beteiligt.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen die Information zur Kenntnis.