Sitzung: 02.07.2014 Jugendhilfeausschuss
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
werden mit der Sitzungsvorlage über die Umsetzung des § 72 a SGB VIII zur
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche in der
Jugendarbeit informiert.
Kreisjugendpfleger Goßler erläutert, im
Rahmen von Informationsveranstaltungen in Erlangen, Herzogenaurach, Höchstadt
a. d. Aisch und Eckental sei von den Vertretern der Vereine der Wunsch geäußert
worden, die Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse sollte durch eine
Amtsperson in der Gemeinde und nicht von den Vereinen selbst vorgenommen
werden. Es soll damit ausgeschlossen werden, dass die Vereine von Straftaten
Kenntnis erhalten, die für die Umsetzung des § 72 a SGB VIII irrelevant sind.
Nach Sichtung der erweiterten Führungszeugnisse könne durch die Amtsperson in
der Gemeinde eine Bescheinigung für die Vereine ausgestellt werden. Derzeit
werden die Gemeinden mit dem Ziel eine einheitliche Regelung für den Landkreis
auszuarbeiten, beteiligt.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
nehmen die Information zur Kenntnis.