Die bei der Wahl des Kreistages am 16.03.2014 neu gewählten Damen und Herren Kreisräte werden durch Landrat Tritthart entsprechend Art. 24 Abs. 4 der    Landkrei­sordnung in feierlicher Form vereidigt.

 

Die über die Vereidigung gefertigte Niederschrift liegt dieser Sitzungsniederschrift bei.