Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie die Fahrpläne der Linien 203 und 205 und der Entwurf der Vorabbekanntmachung des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.

 

Von der Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung mbH (GVS) erläutert Herr Stock-Otto im Rahmen einer Präsentation detailliert die Planung des Bedienungsangebotes im Linienbündel 6. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In den darauf folgenden Wortmeldungen, wird das vorgestellte Bedienungskonzept von den Mitgliedern des Gremiums übereinstimmend begrüßt.

Auf Nachfrage erklärt Landrat Irlinger, dass eine Laufzeit des Verkehrsvertrages von 10 Jahren die günstigste Variante ist. Der Vertrag sieht jedoch eine Regelung zur Zu- und Abbestellung durch den Auftraggeber vor, damit dieser flexibel auf Veränderungen, wie z. B. im Bereich der Schülerbeförderung oder bei Ausweisung neuer Baugebiete, reagieren kann.


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Dem Bedienungskonzept für das Linienbündel 6 wird zugestimmt.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorabbekanntmachung zur Vergabe der Verkehrsleistungen für das Linienbündel 6 gemäß § 8 Abs. 2 PBefG i.V.m. Artikel 7 Abs. 2 VO 1370/2001 bis spätestens 30.06.2014 zu veröffentlichen und die Durchführung des Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 3 EG Abs. 1 VOL/A vorzubereiten.