Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 1, Anwesend: 56

Den Mitgliedern des Kreistages wurde zum Haushaltsentwurf 2014 ein Beschlussvorschlag auf der Grundlage des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 27.01.2014 zur Verfügung gestellt.

 

In seiner Rede zum Haushaltsentwurf 2014 betont Landrat Irlinger, der Landkreis könne auf der Grundlage seiner stets soliden Finanzpolitik seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen und kräftig in den Erhalt und den weiteren Ausbau der öffentlichen Infrastruktur investieren. Mit einem Gesamtbudget von rd. 133 Mio. € leiste der Landkreis einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität seiner Bürgerinnen und Bürger. Als finanzielle Schwerpunkte seien insbesondere der Sozialbereich mit 26,2 Mio. €, die Schulen mit 22,8 Mio. € und die öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaft und Verkehr mit 12,2 Mio. € zu nennen. Trotz Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage um 1 Punkt übersteige diese mit knapp          29   Mio. € noch jedes Fachbudget des Landkreises. Der Haushaltsausgleich 2014 könne trotz Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage nur durch Einplanung einer Kreditaufnahme in Höhe von 6,6 Mio. € herbeigeführt werden.  Diese Entwicklung werde sich wegen der hohen Investitionen im Bereich der Schulen und für den Neubau des Landratsamtes in den nächsten Jahren fortsetzen. Ziel und Aufgabe sei es deshalb, bereits jetzt, auf eine angemessene Eigenmittelausstattung zu achten, um die Belastung künftiger Generationen durch den Schuldendienst zu begrenzen.

 

Im Weiteren erläutert Landrat Irlinger bedeutsame Maßnahmen und Ziele aus den einzelnen Fachbereichen. Durch den Neubau des Landratsamtes werde eine wichtige Voraussetzung für eine moderne, leistungsfähige Verwaltung geschaffen. Dies werde durch zahlreiche andere Maßnahmen beispielsweise aus dem Bereich des E-Governments unterstützt. Die in den vergangenen 12 Jahren bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen im Schulbereich zeigen den konsequenten Ausbau der schulischen Infrastruktur auf. Hierauf werde auch in Zukunft mit den geplanten und laufenden Baumaßnahmen beispielweise an der Realschule Höchstadt a. d. Aisch, dem Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch, dem Beruflichen Schulzentrum in Herzogenaurach oder etwa am Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf  ein besonderes Augenmerk gelegt. Der Landkreis biete mit seinen in jeder Hinsicht modernen und zeitgemäßen Schulen ein attraktives Lernumfeld für die Schülerinnen und Schüler und auch die Lehrkräfte. Allein im Jahr 2014 wende der Landkreis knapp 23 Mio. € für die schulische Bildung auf.

 

Im Bereich Soziales bilden die frühen Hilfen und präventiven Angebote neben der im Vordergrund stehenden Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben einen Schwerpunkt. Durch vorbeugendes Handeln solle weiteren Kostensteigerungen in der Jugendhilfe begegnet werden. Der Finanzbedarf hierfür ist im Haushalt 2014 mit insgesamt 9,3 Mio. € veranschlagt Auch in diesem Fachbereich könne auf eine Vielzahl von Aktivitäten zurückgegriffen werden, die im Laufe der letzten Jahre entwickelt wurden und wofür der Landkreis bayernweit hohe Anerkennung erhalte. Auch in Zukunft werde das soziale und gesellschaftliche Engagement weiterentwickelt. Mit der  Erstellung und Umsetzung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes werde den Herausforderungen des demographischen Wandels in allen gesellschaftlichen Bereichen begegnet. Auch der Koordination und Vernetzung des bürgerschaftlichen Engagements komme eine immer größer werdende Bedeutung zu. Zur Anerkennung dieser wichtigen ehrenamtlichen Leistung der Bürgerinnen und Bürger seien im Haushaltsentwurf bereits Mittel für die Einführung einer sog.  Ehrenamtskarte eingeplant.

 

Mit dem Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch stelle der Landkreis die Grund- und Regelversorgung im Gebiet des westlichen Landkreises sicher. Mit dem heutigen Maßnahmebeschluss für bauliche Maßnahmen zur Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung mit einem Kostenvolumen von 21,5 Mio. € erfolgte ein wichtiger Schritt zur Zukunftssicherung des Kreiskrankenhauses St. Anna. Der neue kaufmännische Leiter beginne am 17.02.2014 seine Tätigkeit am Kreiskrankenhaus St. Anna.

 

Im Bereich der Abfallwirtschaft haben die erzielten Erfolge bei der Mülltrennung und bei der Wertstoffsammlung sowie die günstigen finanziellen Entwicklungen der letzten Jahre dazu beigetragen, dass nach der letzten Senkung im Jahr 2012, die Abfallgebühren ab 01.01.2014 nochmals um 9 % gesenkt werden konnten.

 

Ein bedeutendes Aufgabenfeld bleibe für den Landkreis weiterhin der Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur, und zwar für alle Mobilitätsbereiche. Dabei werde sowohl beim Individualverkehr als auch beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf ein bedarfsgerechtes Netz an Kreisstraßen und Radwegen sowie auf eine gute Anbindung an Bus und Schiene geachtet. Eine wichtige Säule der Mobilität sei weiterhin das dichte Netz an öffentlichen Buslinien, an dessen Ausbau und Optimierung auch in Zukunft in vielfältiger Weise gearbeitet werde.  Insgesamt wende der Landkreis auch im Jahr 2014 für den Verkehrsbereich rund 9,7 Mio. € auf.

 

Für die Stadt-Umland-Bahn (StUB) seien Finanzmittel in Höhe von 200.000 € eingeplant. Diese werden von der Stadt Herzogenaurach übernommen und würden ausreichen, um die im Haushaltsjahr 2014 anstehenden Maßnahmen z. B. die laufende Kostenuntersuchung zur Aurachbrücke und Nordumgehung Herzogenaurach, fortzuführen. Konkrete Förderzusagen über das Jahr 2019 hinaus gebe es nach wie vor weder von Bund noch vom Freistaat Bayern.

 

Landrat Irlinger bittet in den anstehenden Haushaltsberatungen bei der Gestaltung der Zukunft des Landkreises konstruktiv mitzuwirken und dankt dem Kreiskämmerer sowie der gesamten Verwaltung für die verantwortliche und solide Finanzpolitik.

 

Im Anschluss an die Haushaltsrede von Landrat Irlinger erklärt Kreisrätin Müller-Schimmel mit dem Antrag, Mittel im Haushalt für die Kostenerstattung an Gemeinden vorzusehen, die für hilfebedürftige Bürger Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel übernehmen, sollte der Landkreis Menschen unterstützen, die aus finanziellen Gründen weniger mobil sein können. Damit könne die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Dies gelte für alle Personengruppen, beispielsweise auch für Jugendliche. Kreisrätin Müller-Schimmel stellt den Antrag hierüber nochmals abzustimmen und als Landkreis die notwendigen Impulse zu setzen.

 

Landrat Irlinger teilt mit, in einer Umfrage hätten die Gemeinden keinen Bedarf diesbezüglich mitgeteilt. Die Problematik zu hoher Fahrtkosten für Jugendliche sei bekannt und gegenüber dem Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) schon mehrfach vorgetragen worden.

 

In der weiteren Beratung tragen die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen die für ihre Fraktion  maßgebenden Schwerpunkte zum Haushaltsentwurf 2014 vor. Der Verzicht auf die Weitergabe der Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage über die Kreisumlage an die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis wird dabei als richtig und notwendig erachtet, angesichts der auf den Landkreis zukommenden künftigen Investitionen. Weitgehend übereinstimmend wird eine sachliche Prüfung der Kosten für den Neubau des Landratsamtes gefordert, die auch den Bedürfnissen der nächsten Jahrzehnte gerecht werde. Für das Kreiskrankenhaus St. Anna sei mit der Entscheidung für bauliche Maßnahmen zur Strukturverbesserung und hygienischen Optimierung ein wichtiger Schritt getan worden, um dies modern und zukunftsfähig zu erhalten und die ländliche Region zu stärken. Weitere wichtige Themen seien die Umsetzung des Klimaschutzes und der Energiewende sowie die Unterbringung der Asylsuchenden.

 

Landrat Irlinger appelliert an alle Verantwortlichen in den Städten, Märkten und Gemeinden die dringende Suche nach Unterkunftsmöglichkeiten für die Asylsuchenden nach allen Kräften zu unterstützen und so auch ein humanitäres Zeichen zu setzen.

 

Kreisrat Pech stellt den Antrag für die Stadt-Umland-Bahn (StUB) die im Haushalt zur Verfügung stehenden Finanzmittel von 200.000 € auf 500.000 € zu erhöhen. Kreisrat Hirschmann stimmt dem zu und erklärt, dies sei aufgrund der Zusage der Kostenübernahme durch die Stadt Herzogenaurach für den Landkreis keine reale zusätzliche Belastung, stelle aber ein wichtiges Signal für die StUB dar. Die Notwendigkeit höherer Planungsmittel für die StUB für das Jahr 2014 wird wegen der fehlenden Zusage höherer Fördermittel durch den Bund bzw. den Freistaat Bayern kontrovers diskutiert. Landrat Irlinger erklärt, es gebe für das Jahr 2014 keinen höheren Bedarf an Planungsmitteln. Alle notwendigen Maßnahmen können mit den im Haushalt vorgesehenen 200.000 € bearbeitet werden. Dies sei auch im Rahmen eines Spitzengespräches mit den Oberbürgermeistern der Städte Nürnberg und Erlangen zum Ausdruck gebracht worden. Das gemeinsame Streben aller sei nun weiterhin auf eine Förderzusage über das Jahr 2019 hinaus und auf eine Förderung der in der Straße verlaufenden Gleiskörper zu erhalten. Für den Freistaat Bayern müsse der Vergleich mit der Förderung der Hochschullinie Garching gelten.

 

Landrat Irlinger betont, seine Bemühungen verbindliche Finanzierungsaussagen sowohl vom Bund als auch vom Land zu erhalten, seien seit nunmehr 2 Jahren ohne Ergebnis.

 

Kreisrat Bubel tritt dafür ein, die für den Landkreis eingetretene finanzielle Entlastung aufgrund der Senkung der Bezirksumlage an die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis über die Kreisumlage weiterzugeben.

 

Abschließend dankt Landrat Irlinger für die Bewertungen und Interpretationen und verliest nochmals die von Kreisrätin Müller-Schimmel und Kreisrat Pech vorliegenden Anträge und lässt darüber abstimmen.

 

Antrag der Kreisrätin Müller-Schimmel und des Kreisrates Manfred Bachmayer vom 07.10.2013, Mittel im Kreishaushalt für die Kostenerstattung an Gemeinden vorzusehen, die für hilfebedürftige Bürger Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel (teilweise) übernehmen.

 

Abstimmung: bei Stimmengleichheit abgelehnt          Ja: 28 Nein: 28 Anwesend: 56

 

Die im Haushalt 2014 zur Verfügung stehenden Planungsmittel für die Stadt-Umland-Bahn (StUB) werden von 200.000 € auf 500.000 € erhöht.

  

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt                        Ja: 25  Nein: 31 Anwesend: 56

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2014 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Wirtschaftsjahr werden unter Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlus­ses des Kreisausschus­ses vom 27.01.2014 angenommen.

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2014

 

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Verwaltungshaushalt      in den Einnahmen und Ausgaben mit     108.740.000,00  Euro

       und

       im Vermögenshaushalt       in den Einnahmen und Ausgaben mit      14.332.000,00  Euro

      

       ab.

 

(2)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

       im Erfolgsplan                    in den Erträgen mit                                  9.573.900,00  Euro

                                               und in den Aufwendungen mit                  10.233.600,00  Euro

                                               (Jahresfehlbetrag 659.700,00 Euro)

       und

       im Vermögensplan             in den Einnahmen und Ausgaben

                                               (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

                                               von 659.700,00 Euro)  mit jeweils               2.332.700,00  Euro

       ab.

 

§ 2

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  6.574.500,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreis­krankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  12.350.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanz­ausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2014 auf  59.968.444,78 Euro  festgesetzt.

 

(2)   Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüssel­zuweisungen bemessen:

 

       1.  Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen 2014

            der Grundsteuer A                                                       303.052  Euro

            der Grundsteuer B                                                    9.889.904  Euro

            der Gewerbesteuer                                                  33.766.367  Euro

            der Einkommensteuerbeteiligung                              65.680.434  Euro

            der Umsatzsteuerbeteiligung                                      4.032.705  Euro

       2.  80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2013       6.504.782  Euro

       Summe der Bemessungsgrundlagen                            120.177.244  Euro

 

(3)   Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

       1.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A                            49,9 v.H.

       2.  Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B                            49,9 v.H.

       3.  Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer                           49,9 v.H.

       4.  Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer                      49,9 v.H.

       5.  Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer                            49,9 v.H.

       6.  Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                                 49,9 v.H.

 

(4)   Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       1.  Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                320 v.H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                     320 v.H.

       2.  Gewerbesteuer                                                                    320 v.H.

 

§ 5

 

(1)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf   5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt­schaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro fest­gesetzt.

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2014 in Kraft.

 

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

Eberhard Irlinger

Landrat

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2013 - 2017.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für die Jahre 2013 - 2017 wird angenommen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen                                          Ja: 55 Nein: 1 Anwesend: 56