Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Den Mitgliedern des Kreisausschusses steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung. Diese wird ergänzt durch eine Tischvorlage, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Auf den Vorschlag von Kreisrat Pech, sich wegen möglicher Pläne der Staatregierung zur Vergrößerung der Abstandsflächenregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung und deren Auswirkungen auf die künftigen Windkraftkonzeptionen eine Resolution zu verfassen, entgegnet Landrat Irlinger, er habe dies bereits als Vorsitzender des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken getan. Nach Ansicht des Planungsverbandes gebe es für eine Lockerung der planungsrechtlichen Privilegien und Änderung der Abstandsflächenregelung keinen Anlass. Die bestehende Rechtslage lasse schon jetzt sachgerechte Lösungen zu. 

 

Landrat Irlinger betont weiterhin, für den Landkreis sei die Nutzung der Windenergie ein wesentlicher Punkt zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Derzeit müsse jedoch das weitere Vorgehen der Staatsregierung zu dieser Thematik abgewartet werden. Möglicherweise könne der weitere Sachstand nach der nächsten Sitzung des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken wieder im Kreisausschuss berichtet werden.

 

 

 

 

 

 


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die vorgelegte Planung zur Kenntnis und bittet darum, die seitens des Landratsamtes vorgebrachten fachlichen Stellungnahmen hinsichtlich der Vorbehaltsgebiete WK 37 und 82 zu berücksichtigen.