Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurden zu diesem Tagesordnungspunkt der fortgeschriebene Nahverkehrsplan 2013 sowie eine Sitzungsvorlage hierzu zur Verfügung gestellt.

 

Vom Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) erläutert Herr Frercks im Rahmen einer Präsentation detailliert den Inhalt der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen seines Vortrages geht Herr Frercks insbesondere auf die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und Zielvorgaben, die Aktualisierung der Datenbasis sowie die Analyse des ÖPNV-Angebotes für alle Orte ab 200 Einwohner ein. Zur weiteren Verbesserung des ÖPNV-Angebotes komme künftig der Bildung von sog. Linienbündeln eine besondere Bedeutung zu. Mit der damit verbundenen Mischung  von ertragreichen und defizitären Linien können im Rahmen von Ausschreibungen bestmögliche Kosten-Nutzen-Relationen erreicht werden. Für den Landkreis wurden aus verkehrlicher Sicht für insgesamt sieben Bereiche Linienbündel entworfen. Weitere Ziele seien die Umsetzung klimapolitischer Maßnahmen sowie die Barrierefreiheit im ÖPNV.

 

Landrat Irlinger erklärt, die Fortschreibung des Nahverkehrsplans könne als Grundlage und Richtschnur für Änderungen und Verbesserungen im Bereich des ÖPNV herangezogen werden. Es handle sich um kein starres, unveränderbares Konzept.

 

In der anschließenden Beratung wird die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes übereinstimmend begrüßt. Die Kriterien, Ziele und Konzeption des allgemeinen ÖPNV sowie die Bewertung der ÖPNV-Situation wurde im Rahmen des projektbegleitenden, interfraktionellen Arbeitskreises Nahverkehr vereinbart. In verschiedenen Wortmeldungen wird vor allem die Bedeutung der Bildung von Linienbündeln, die Optimierung der Linie Erlangen-Höchstadt (L 205), die Verminderung des CO2-Ausstoßes durch den Einsatz entsprechender Fahrzeuge und die Möglichkeiten zur Schaffung barrierefreier Haltestellen angesprochen.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Frercks für die Umsetzung barrierefreier Haltestellen seien die Straßenbaulastträger zuständig. Der VGN erarbeite zusammen mit der Regierung von Mittelfranken einen Kriterienkatalog, der dann zur Verfügung gestellt werden könne. Nicht beantworten könne er, ob für eine barrierefreie Umgestaltung Zuwendungen gewährt werden.  Landrat Irlinger ergänzt, die Politik müsse auch im Hinblick auf die Inklusion, auf die finanziellen Aspekte der Forderung nach Barrierefreiheit reagieren.

 

Für Verkehrsverbesserungsmaßnahmen gelte, dass diese meist nur sehr kostspielig umsetzbar wären. Auch aus rechtlichen Gründen müsse oftmals noch zugewartet werden. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn unterschiedliche Konzessionslaufzeiten vorliegen. Für die Konzessionsinhaber beinhalten diese ein Ausschließlichkeitsrecht, so dass ein Parallelverkehr unzulässig ist.  Dies gelte beispielsweise für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Erlangen. Diese Situation führe oft zu Unverständnis und entspreche nicht den verkehrlichen Bedürfnissen. Auch hier könne die Bildung von Linienbündeln nachhaltig zu einer Verbesserung mit einer Harmonierung der Genehmigungslaufzeiten beitragen.

 


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die vorliegende Fortschreibung des Nahverkehrsplans (Stand 2013) für den Landkreis Erlangen-Höchstadt zu beschließen.

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