Sitzung: 29.11.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Die Beisitzer des Wahlausschusses erhalten
anlässlich der Teilnahme an Sitzungen des Wahlausschusses eine
Sitzungsentschädigung in analoger Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Satzung
zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger
Kreisbürger.
Dieser Beschluss gilt solange, bis dieser Beschluss aufgehoben oder ein anderslautender Beschluss gefasst wird.