Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die Beisitzer des Wahlausschusses erhalten anlässlich der Teilnahme an Sitzungen des Wahlausschusses eine Sitzungsentschädigung in analoger Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger.

 

Dieser Beschluss gilt solange, bis dieser Beschluss aufgehoben oder ein anderslautender Beschluss gefasst wird.