Sitzung: 29.11.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Zum
Wahlleiter für die Landkreiswahlen am 16.03.2014 wird Herr Landrat Eberhard
Irlinger gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG berufen. Zum stellvertretenden
Wahlleiter wird der Leiter der Abteilung 2 – Kommunales und Jugend – Herr
Regierungsdirektor Wolfgang Fischer gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG berufen.