Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen am 16.03.2014 wird Herr Landrat Eberhard Irlinger gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG berufen. Zum stellvertretenden Wahlleiter wird der Leiter der Abteilung 2 – Kommunales und Jugend – Herr Regierungsdirektor Wolfgang Fischer gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG berufen.