Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

In seiner Rede zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2014 erläutert Landrat Irlinger im Wesentlichen die in den vorliegenden Sitzungsunterlagen ausführlich dargestellten Haushaltsansätze und geht dabei insbesondere auf die schwerpunktmäßigen Ausgaben näher ein. Diese seien die Kosten der Unterkunft für erwerbsfähige Arbeitssuchende, die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, welche zwischenzeitlich zu 100 % seitens des Bundes erstattet würden. Auch sei im Haushaltsplanentwurf wieder eine Vielzahl an freiwilligen Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen enthalten. Nicht zuletzt dadurch werde der Landkreis seiner sozialen Verantwortung gerecht. Sein ausdrücklicher Dank ergehe abschließend an die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger für ihre unverzichtbare Arbeit.

 

Im Verlauf einer sich anschließenden kurzen Aussprache erklärt Landrat Irlinger auf Nachfrage, dass der Antrag von Kreisrätin Müller-Schimmel und Kreisrat Bachmayer vom 07.10.2013 bezüglich der Mobilität der Kreisbürger zuständigkeitshalber bei den Haushaltsberatungen im Kreisausschuss und Kreistag mitbehandelt und im Vorfeld eine entsprechende Umfrage bei den Bürgermeistern im Landkreis durchgeführt werde. Auch schlägt er vor, über das Projekt MINIVISTA des Jobcenters Erlangen-Höchstadt in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten berichten zu lassen.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst schließlich folgenden Beschluss:


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten stimmt dem Haushaltsentwurf 2014 für den Bereich Soziales (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) zu und empfiehlt dem Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt die Annahme.

 

Den Kreisverbänden Erlangen-Höchstadt des Diakonischen Werkes, des Caritasverbandes, des VdK, der Arbeiterwohlfahrt und des Bayerischen Roten Kreuzes sowie dem Landesverband Bayern des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wird im Haushaltsjahr 2014 ein Zuschuss in Höhe von je 1.500 Euro für ihre Aufgaben im Rahmen der Altenhilfe bewilligt; des Weiteren den Kreisverbänden des Diakonischen Werkes, des Caritasverbandes, des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Förderung der Verbandstätigkeit sowie dem Landesverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und dem Regionalverband des Arbeiter-Samariter-Bundes ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Die Träger der Dorfhelferinnenstationen erhalten insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 2.180 Euro.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle diese Zuschüsse zum 01.07.2014 (frühestens jedoch nach Bestandskraft des Haushaltes) auszuzahlen.