Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Die Tätigkeiten der Fachstelle für pflegende Angehörige werden von Kreisrätin Schmitt, Beraterin des Regionalverbandes Erlangen-Höchstadt des Arbeiter-Samariter-Bundes und zuständig für den westlichen Landkreis, sowie Frau Mönius-Gittelbauer, Beraterin des Kreisverbandes Erlangen-Höchstadt der Arbeiterwohlfahrt und zuständig für den östlichen Landkreis, umfassend vorgestellt. Den Schwerpunkt bilde die individuelle fachliche Beratung der Angehörigen. Darüber hinaus würden Fortbildungen und Informationsveranstaltungen angeboten, der Einsatz geschulter ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer koordiniert, um pflegende Angehörige zumindest stundenweise zu entlasten, und Gesprächsgruppen abgehalten. Diese niederschwelligen Angebote würden nach wie vor gut angenommen. So hätten im westlichen Landkreis im vergangenen Jahr 305 Beratungen stattgefunden, im östlichen Landkreis 280. Ein Ausbau der Fachstelle sei daher wünschenswert. Landrat Irlinger verdeutlicht daraufhin, um über eine Aufstockung des Stundenkontingentes der Fachstelle und eine damit einhergehende weitere Erhöhung des Zuschusses beraten zu können, sei die Vorlage einer detaillierten Begründung notwendig.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:


Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushalt 2014 erhält die Fachstelle für pflegende Angehörige im Haushaltsjahr 2014 antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung je zur Hälfte an den ASB - Regionalverband Erlangen-Höchstadt e.V. und an die AWO - Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2014 zur Auszahlung zu bringen.

 

Zusätzlich erhält die Fachstelle für pflegende Angehörige beim ASB - Regionalverband Erlangen-Höchstadt e.V. vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushalt 2014 einen Zuschuss von 2.300 Euro zur Finanzierung von Angehörigenschulungen, soweit diese nicht von dritter Seite gefördert werden. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf der Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2014 zur Auszahlung zu bringen.

 

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über das Jahr 2014 hinaus.