Sitzung: 08.11.2013 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:
Die Beisitzer des Wahlausschusses erhalten anlässlich
der Teilnahme an Sitzungen des Wahlausschusses eine Sitzungsentschädigung in
analoger Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Satzung zur Regelung der
Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger.
Dieser Beschluss gilt solange, bis dieser Beschluss aufgehoben oder ein anderslautender Beschluss gefasst wird.