Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten. Landrat Irlinger teilt mit, auf vielfachen Wunsch habe er die Koordinationsstelle für bürgerschaftliches Engagement beauftragt, zur Frage der Einführung einer Ehrenamtskarte eine Synopse der bereits existierenden Varianten einer Ehrenamtskarte zu erstellen. Diese liegt nun vor und wurde den Kreisausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werde die Akzeptanz und Wirkung dieser Karten derzeit von der Universität München im Rahmen eines Gutachtens untersucht. Erste Ergebnisse seien bis Ende des Jahres zu erwarten. Nach jetzigem Kenntnisstand wird die Wirkung der Bayerischen Ehrenamtskarte als bayernweit gültige persönliche Karte landesweit positiv beurteilt. Jede Einführung einer Ehrenamtskarte verursache für den Landkreis auch Kosten für den Verwaltungsaufwand. Landrat Irlinger erklärt, für den Fall der Einführung einer Ehrenamtskarte spreche er sich für die Bayerische Ehrenamtskarte aus. Mit dieser könne die bereits praktizierte Anerkennungskultur und die Würdigung der Leistung aller ehrenamtlich Tätigen im Landkreis attraktiv ergänzt werden.

 

In der anschließenden Diskussion wird übereinstimmend die Prüfung der Einführung einer Ehrenamtskarte im Landkreis Erlangen-Höchstadt begrüßt und angeregt, eine einheitliche Handhabung im Landkreis auch mit den Bürgermeistern abzustimmen. Eine Ehrenamtskarte sollte auch in der Region einen Nutzen für die Ehrenamtlichen bringen. Kreisrat Nussel schlägt vor, den finanziellen Aufwand für eine Ehrenamtskarte im Haushalt 2014 vorläufig zu berücksichtigen und nach Vorlage des Gutachtens der Universität München im Januar nochmals darüber zu beraten.

 


Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Haushalt 2014 vorläufig die Kosten für die Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte aufzunehmen. Hierbei sind ein möglicher Zuschuss zu den Kosten sowie die Personalkosten in Höhe von einem Drittel einer Beamten-/Beschäftigtenstelle (im Bereich 2. QE) zu berücksichtigten.