Nachtrag: 09.10.2013
Sitzung: 11.10.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54
Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit einem Bericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zur Haushaltsentwicklung 2013 erhalten. Demnach entstehen im Bereich der Jugendhilfe bis zum Jahresende voraussichtlich Mehrausgaben in Höhe von 677.900 €. Davon können 200.000 € durch Mehreinnahmen innerhalb des Fachbudgets gedeckt werden; 477.900 € sind derzeit ungedeckt. Zur Vorbereitung der Entscheidung zur Frage der Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben wurde die Haushaltsentwicklung aller Abteilungen geprüft. Im Ergebnis könnte eine Deckung der überplanmäßigen Ausgaben der Jugendhilfe wie folgt erfolgen:
Bereich |
Deckungsbeitrag |
Erläuterung |
SG
23 Amt für Kinder, Jugend und Familie SG
L1 Sachausgaben LRA SG
11 Personal SG
13 Wirtschaftsförderung SG
14 Öffentl. Personennahverkehr SG
20 Schülerbeförderung SG
30 Öffentl. Sicherheit und Ordnung Abt.
7 Gesundheitsamt UA
5100 Krankenhausumlage UA
9141 Deckungsreserve |
200.000 € 10.000 € 100.000 € 20.000 € 75.000 € 100.000 € 19.000 € 10.000 € 75.000 € 68.900 € |
Mehreinnahmen
UA 45,46 Sachausgaben
Landratsamt Deckungsreserve
und Budget Sachausgaben Sachausgaben Rückerstattungen Umlage
Rettungszweckverband Sachausgaben Festsetzung
2013 |
Summe |
677.900 € |
|
Landrat Irlinger erläutert, Grund der Mehrausgaben seien insbesondere gestiegene Fallzahlen z.B. für die Heimerziehung und für die Hilfe aufgrund seelischer Behinderungen. Diese Entwicklung sei schwer vorhersehbar und zeichne sich auch in anderen Landkreisen ab.
Kreisrat Galster erklärt, die Erhöhung des Finanzbedarfs der Jugendhilfe um 2,0 Mio. € von 7,3 Mio. € auf 9,3 Mio. € müssten im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2014 eingehend beraten werden.
Als Mitglied des Jugendhilfeausschusses plädiert Kreisrätin Müller-Schimmel für die Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben. Diese seien aus fachlicher Sicht notwendig und hinreichend erklärbar.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Die überplanmäßigen Ausgaben der Jugendhilfe (Unterabschnitte 45, 46) in Höhe von 677.900,00 Euro werden bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen / Minderausgaben des Gesamthaushalts bei den vorstehend genannten Fachetats des Haushaltsplans.