Nachtrag: 09.10.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage mit einem Bericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zur Haushaltsentwicklung 2013 erhalten. Demnach entstehen im Bereich der Jugendhilfe bis zum Jahresende voraussichtlich Mehrausgaben in Höhe von 677.900 €. Davon können 200.000 € durch Mehreinnahmen innerhalb des Fachbudgets gedeckt werden; 477.900 € sind derzeit ungedeckt. Zur Vorbereitung der Entscheidung zur Frage der Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben wurde die Haushaltsentwicklung aller Abteilungen geprüft. Im Ergebnis könnte eine Deckung der überplanmäßigen Ausgaben der Jugendhilfe wie folgt erfolgen:

 

Bereich

Deckungsbeitrag

Erläuterung

 

SG 23 Amt für Kinder, Jugend und Familie

SG L1 Sachausgaben LRA

SG 11 Personal

SG 13 Wirtschaftsförderung

SG 14 Öffentl. Personennahverkehr

SG 20 Schülerbeförderung

SG 30 Öffentl. Sicherheit und Ordnung

Abt. 7 Gesundheitsamt

UA 5100 Krankenhausumlage

UA 9141 Deckungsreserve

200.000 €

 10.000 €

100.000 €

20.000 €

75.000 €

100.000 €

19.000 €

10.000 €

75.000 €

68.900 €

Mehreinnahmen UA 45,46

Sachausgaben Landratsamt

Deckungsreserve und Budget

Sachausgaben

Sachausgaben

Rückerstattungen

Umlage Rettungszweckverband

Sachausgaben

Festsetzung 2013

 

Summe

677.900 €

 

 

Landrat Irlinger erläutert, Grund der Mehrausgaben seien insbesondere gestiegene Fallzahlen z.B. für die Heimerziehung und für die Hilfe aufgrund seelischer Behinderungen. Diese Entwicklung sei schwer vorhersehbar und zeichne sich auch in anderen Landkreisen ab.

 

Kreisrat Galster erklärt, die Erhöhung des Finanzbedarfs der Jugendhilfe um 2,0 Mio. € von 7,3 Mio. € auf 9,3 Mio. € müssten im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2014 eingehend beraten werden.

 

Als Mitglied des Jugendhilfeausschusses plädiert Kreisrätin Müller-Schimmel für die Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben. Diese seien aus fachlicher Sicht notwendig und hinreichend erklärbar.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die überplanmäßigen Ausgaben der Jugendhilfe (Unterabschnitte 45, 46) in Höhe von 677.900,00 Euro werden bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen / Minderausgaben des Gesamthaushalts bei den vorstehend genannten Fachetats des Haushaltsplans.