Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft nehmen die Informationen des Staatlichen Landratsamtes über die geplante Unterschutzstellung der Marloffsteiner  Tongrube zur Kenntnis. Diese wurde mit Allgemeinverfügung vom 07.03.2013 als Landschaftsbestandteil einstweilig sichergestellt. Damit sind alle Handlungen und Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des einstweilig sichergestellten Landschaftsbestandteiles oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, verboten. Zur Vorbereitung der Verordnung über die endgültige Festsetzung der Marloffsteiner Tongrube als geschützter Landschaftsbestandteil werden die vorliegenden naturschutzfachlichen Daten durch eine faunistische Grundlagenuntersuchung bis zum Frühjahr 2014 aktualisiert. Von Seiten der Gemeinde Marloffstein wurden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. Für die Bürgerinnen und Bürger sind weitere Informationen in Form von Informationstafeln und Faltblättern geplant.