Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Die Mitglieder des Bauausschusses haben mit der Sitzungsunterlage umfassende Informationen zum geplanten Umbau der Schul- und Lehrküchen zu integrierten Fachräumen im Bereich Ernährung und Versorgung an dem staatlichen beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt am Schulstandort Höchstadt a. d. Aisch erhalten. Demnach sind im Zusammenhang mit der Erneuerung der zwei 28 Jahre alten Schulküchen auch begrenzte bauliche Maßnahmen und Eingriffe in die bestehende Bausubstanz, z. B. mit dem Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage sowie die Erneuerung der Sachausstattung vorgesehen. Die gesamte Planung erfolgte im Einvernehmen mit der Schulleitung und in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 1.428.000 €. An staatlichen Zuweisungen nach Art. 10 FAG werden ca. 440.000 € kalkuliert, so dass der Eigenanteil des Landkreises voraussichtlich ca. 988.000 € beträgt. Unter der Voraussetzung, dass die schulaufsichtliche und förderrechlichen Genehmigungen durch den Freistaat Bayern erteilt werden, könnte mit der Ausführung der Maßnahme voraussichtlich in den Sommerferien 2014 begonnen werden.

 

 

 


Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Landkreis führt die Baumaßnahme „Umbau der Schul- und Lehrküchen zu integrierten Fachräumen“ an dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt am Schulort Höchstadt a. d. Aisch entsprechend den Plänen  des Architekturbüros durch.

 

2     Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf  1.428.000  Euro.

 

3     Die Realisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Maßnahme schulaufsichtlich genehmigt und staatlich gefördert wird.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten und die Anträge auf schulaufsichtliche Genehmigung nach Art. 4 Abs. 2 BayEUG und auf Förderung nach Art. 10 FAG termingerecht zum 15.10.2013 bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen. Die für die Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend den Planungen in den folgenden Jahren in den Haushaltsplan aufzunehmen.

 

5.    Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, bei der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.