Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Die Mitglieder des Kreisausschusses haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage sowie ein aktualisiertes Raum- und Funktionsprogramm für den Neubau des Landratsamtes erhalten.

 

Landrat Irlinger erläutert einführend, als Grundlage für die Durchführung eines Architektenwettbewerbs für den Neubau des Landratsamtes wurde im Jahr 2010 ein Basis-Raumprogramm aufgestellt. Ziel war damals u.a. die Beantwortung der Frage, ob das gegenüber den Vorplanungen wesentlich kleinere Grundstück auf dem ehemaligen Gossengelände in Erlangen überhaupt Platz genug für den Neubau des Landratsamtes bietet. Im Rahmen des Planungswettbewerbs wurde von den Architekten die äußere Hülle des Gebäudes, die mögliche Gestaltung des Eingangsbereichs sowie die mögliche Raumanordnung dargestellt. Als Wettbewerbssieger ging daraus das Architekturbüro „Alles wird gut (awg)“ hervor, das anschließend vom Kreistag mit der weiteren Planung für den Neubau eines Landratsamtes beauftragt wurde. Damit die Architekten nun mit der detaillierten Planung beginnen können, werden genaue Angaben zu den exakt erforderlichen Räumen benötigt. Vor einer weiteren Bearbeitung des Basis-Raumprogramms durch die Architekten wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Ideenbörse in die Planung einbezogen. Diese Anregungen sowie eine Fortschreibung aufgrund erkennbarer Entwicklungen sowohl im Hinblick auf die Personal- als auch auf die Sachbereiche und die Technik, insbesondere die Informationstechnik, wurden bei der Aktualisierung berücksichtigt. So machen neue Anforderungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für eine ganze Reihe sensibler Daten für die EDV-Abteilung Mehrflächen unabwendbar notwendig.

 

Landrat Irlinger erklärt weiter, die Aktualisierung des Raum- und Funktionsprogramms sei Thema einer  Besprechung der Fraktionsvorsitzenden am 16.07.2013 gewesen. Das jetzt vorliegende fortgeschriebene Raum- und Funktionsprogramm sei auf Basis dieser Besprechung überarbeitet worden. Nun  gehe es darum, ein Gesamtpaket an „Anforderungen und Wünschen“ für die Architekten zusammenzustellen, mit der Frage, ob  dies alles im Gebäude verwirklicht werden kann und mit welchen Kosten dies verbunden ist. Erst dann kann nach Vorliegen einer detaillierten Vor- bzw. Entwurfsplanung mit Kostenermittlung ein Maßnahmebeschluss getroffen werden.

 

In der anschließenden umfangreichen Beratung wird in mehreren Wortmeldungen Unverständnis über den dargestellten aktualisierten Flächenbedarf und die Mehrungen im Personalbereich geäußert. Während für den Flächenmehrbedarf der EDV-Abteilung eine Begründung vorliege, seien die errechneten Mehrarbeitsplätze für das Jugendamt als auch für das Gesundheitsamt nicht nachvollziehbar erläutert.

Landrat Irlinger ergänzt hierzu, für den Bereich des Jugendamtes wurde eine Personalbemessung durchgeführt, deren Ergebnis in die Aktualisierung des Raum-  und Funktionsprogramms eingeflossen ist. Der Personalmehrbedarf für den Bereich des Gesundheitsamts begründet sich durch zusätzliche vom Staat übertragene Aufgaben. Für das dort eingesetzte staatliche Personal trage die Kosten der Freistaat Bayern, ansonsten gebe es von diesem Sachkostenzuschüsse. Eine detaillierte Aufstellung könne von den betroffenen Sachgebieten zur morgigen Kreistagssitzung vorgelegt werden.

 

Kontrovers diskutiert wird im Weiteren vor allem die Frage der Einrichtung eines betrieblichen Kindergartens bzw. einer Kindertagesstätte für ca. 20 Kinder. Landrat Irlinger spricht sich nachdrücklich dafür aus, und zwar für die Altergruppen 0 bis 6 Jahre. Seiner Ansicht nach müsse der Landkreis zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie größere Firmen auch, ein Kinderbetreuungsangebot für die Beschäftigten entwickeln. Aus diesem Grund sollte der ermittelte Flächenbedarf von 200 m² zur grundsätzlichen planerischen Berücksichtigung an die Architekten weitergegeben werden. In mehreren Wortmeldungen wird die Schaffung einer Kinderbetreuungseinrichtung direkt im Neubau des Landratsamtes kritisch gesehen.  Zu klären wären insbesondere sowohl der Bedarf als auch die Funktion der Räumlichkeiten, die Notwendigkeit von Außenflächen sowie die Frage einer möglichen Kooperation mit einem Träger bzw. einer bestehenden Einrichtung. Möglicherweise könne eine Kinderbetreuung besser an anderen Orten gewährleistet werden. Im Übrigen habe sich die Situation für die Familien insoweit geändert, als die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz bzw. Kindergartenplatz ab August 2013 gewährleisten.

 

Nachdem aus dem Gremium mehrfach vorgetragen wird, die Entscheidung zu den ermittelten Mehrflächen und zur Frage der Realisierung der aus der Ideenbörse hervorgegangenen Anregungen (Betriebskindergarten/Kindertagesstätte, Ruheraum, Fitnessraum) könne ohne weitere Prüfung nicht entschieden werden, erläutert Landrat Irlinger nochmals das weitere Verfahren. Demnach sei mit der Aktualisierung des Raum- und Funktionsprogrammes eine Handlungslinie für die Architekten erarbeitet worden. In dieser müssen alle denkbaren Ansätze enthalten sein. Nur so könne ein skizzen- und kostenmäßiger Überblick über die Gesamtmaßnahme ohne weitere zeitliche Verzögerung geschaffen werden. Diese erste detaillierte Vor-/Entwurfsplanung mit der dazugehörigen Kostenermittlung müsse dann in den zuständigen Gremien beraten und beschlossen werden.

 

Kreisrat Wustmann spricht sich anschließend dafür aus, den Architekten die komplette „Wunschliste“ vorzulegen, damit mit Vorlage der Kosten eine sachgerechte Entscheidung getroffen werden kann.

 

Landrat Irlinger schlägt aufgrund der vorangegangenen ausführlichen Diskussion eine Änderung des Beschlussvorschlages vor. Dieser könne wie folgt formuliert werden:

 

 

 

   


Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das vorliegende Raumprogramm wird an den Architekten weitergegeben, damit dieser eine skizzen- und kostenmäßige Ausarbeitung erstellen und dem Landkreis zur Entscheidung vorlegen kann.