Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 25, Anwesend: 54

Die Mitglieder des Kreistages erhalten zu diesem Tagesordnungspunkt als Tischvorlage den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.07.2013. Mit diesem wird beantragt, die Änderung der Geschäftsordnung nicht zu behandeln, da die Neubestimmung der Wertgrenzen in der Geschäftsordnung dem im Jahr 2014  neu zu wählenden Kreistag vorbehalten bleiben sollte.

 

Landrat Irlinger erklärt, im Rahmen der Änderung der Geschäftsordnung zur Neuorganisation des Kreiskrankenhauses wurde eine Beratung der Aufgabenabgrenzung für die übrigen Bereiche des Landkreises in der nächsten öffentlichen Sitzung des Kreistages gewünscht.

 

Der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Hirschmann begründet den Antrag seiner Fraktion mit der im Jahr 2014 anstehenden Neuwahl des Kreistages. Eine derart wesentliche Änderung in der Aufgabenabgrenzung sei zum Ende der Wahlperiode nicht mehr gerechtfertigt und sollte dem neu gewählten Kreistag vorbehalten sein.

 

In kurzer Diskussion wird darauf verwiesen, dass die Neubestimmung der Geschäftsordnung durch den neu gewählten Kreistag im Jahr 2014 von dieser Entscheidung nicht beeinträchtigt wird.

 

Landrat Irlinger lässt über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Nichtbehandlung vom 25.07.2013 abstimmen. Dieser wird mehrheitlich mit 21:33 Stimmen abgelehnt..

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse wird dahingehend geändert, dass

 

·        in § 29 Abs 2 Ziffer 6 der Betrag von 250.000 € durch den Betrag von 500.000 € ersetzt wird sowie die Worte „für den Bereich des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch“ wieder gestrichen werden und

 

·        in § 39 Abs. 2 Ziffer 2a) der Betrag von 50.000 € durch den Betrag von 100.000 € ersetzt wird sowie die Worte „für den Bereich des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch“ wieder gestrichen werden.