Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Den Mitgliedern des Bauausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor.

 

Aus dieser geht hervor, dass im Zuge verschiedener Begehungen des Emil-von-Behring-Gymnasiums Spardorf und der Gemeinschaftsanlagen des Zweckverbandes (Bibliothek, Mensa, Dreifachsporthalle, Hallenbad) mit Vertretern der Feuerwehr und der Regierung von Mittelfranken Defizite in den Belangen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes festgestellt wurden. Dies hatte in einem ersten Schritt zur Umsetzung notwendiger brandschutztechnischer Sofortmaßnahmen (Einbau von Rauchschutztüren, Brandschotts, Rauchmelder in den Fluren, Anbau einer Fluchttreppe usw.) geführt. Eine parallel dazu in Auftrag gegebene Untersuchung eines Ingenieurbüros zur Sicherstellung des Brandschutzes kommt im Ergebnis zu weiteren zu bearbeitenden Brandschutzmaßnahmen. Diese beinhalten insbesondere eine flächendeckende Brandmeldeanlage, eine Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierungsanlage, die brandschutztechnische Ertüchtigung der Treppenhäuser und Flure, die Bildung von Brandabschnitten sowie die Abtrennung von Räumen mit erhöhter Brandlast durch den Einbau von Brandschutztüren. Die Kosten für diese Maßnahmen werden unverbindlich auf ca. 6,8 Mio € (ohne Interimsunterbringung) geschätzt. Damit eine staatliche Förderung der Maßnahme nach Art. 10 FAG beantragt werden kann, ist eine Aktualisierung des in den 70er Jahren erstellten und nur in Einzelbereichen angepassten schulischen Raumprogramms erforderlich. Dies muss nun von der Schulleitung erarbeitet und der Regierung von Mittelfranken zur schulaufsichtlichen und rechtlichen Würdigung vorgelegt werden.

Da ein erheblicher Anteil der Schülerinnen und Schüler des Emil-von-Behring Gymnasiums aus dem Landkreis Forchheim kommt, wird wegen evtl. Auswirkungen auf den Umfang des Raumprogramms das Einvernehmen des Landkreises Forchheim eingeholt, den bisherigen Einzugsbereich langfristig dem Emil-von-Behring-Gymnasium zuzurechnen.

 

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage einer Generalinstandsetzung der in den 70er Jahren errichteten Schulanlage mit energetischer Sanierung und Modernisierung der Liegenschaft. Nach vorläufigen Schätzungen der Hochbauverwaltung wäre bei einer Generalinstandsetzung, die dann die brandschutztechnische Sanierung beinhalten würde, mit einem Kostenumfang von rund 16 Mio. € zu rechnen. Diese Kosten würden sich bei fortschreitender Konkretisierung noch ändern. Hinzu kämen die Kosten einer notwendigen Interimsunterbringung während der Bauzeit.

 

Landrat Irlinger teilt ergänzend dazu mit, dass der Schulausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2013 der Erstellung eines schulischen Raumprogramms und der Klärung des Einzugsbereichs des Emil-von-Behring-Gymnasiums mit dem Landkreis Forchheim einvernehmlich zugestimmt hat. Auch die Überlegungen zur Frage einer Generalinstandsetzung mit energetischer Sanierung der Schulanlage seien dort für die in den 70er Jahren entstandene Schulanlage positiv aufgenommen worden.

 

 


Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt den Vortrag zu Kenntnis.

 

2.    Die Hochbauverwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen des schulaufsichtlich genehmigten Raumprogramms durch die Regierung von Mittelfranken und einer Antwort des Landkreises Forchheim hinsichtlich einer langfristigen Zurechnung des Einzugbereiches zum Emil-von-Behring-Gymnasium, weiterführende Kostengegenüberstellungen und bautechnische Sachermittlungen in Bezug auf eine brandschutztechnische Sanierung oder eine Generalinstandsetzung mit energetischer Sanierung und Modernisierung am Emil-von-Behring-Gymnasium einzuleiten und den Kreisgremien zur Entscheidung vorzulegen.