Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Den Mitgliedern des Schulausschusses ist auch zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zugegangen.

 

Landrat Irlinger erläutert, im Zuge verschiedener Begehungen des Emil-von-Behring-Gymnasiums Spardorf und der Gemeinschaftsanlagen des Zweckverbandes (Bibliothek, Mensa, Dreifachsporthalle, Hallenbad) mit Vertretern der Feuerwehr und der Regierung von Mittelfranken seien Defizite in den Belangen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes festgestellt worden. Dies hatte in einem ersten Schritt zur Umsetzung notwendiger brandschutztechnischer Sofortmaßnahmen (Einbau von Rauchschutztüren, Brandschotts, Rauchmelder in den Fluren, Anbau einer Fluchttreppe usw.) geführt. Eine parallel dazu in Auftrag gegebene Untersuchung eines Ingenieurbüros zur Sicherstellung des Brandschutzes kommt im Ergebnis zu weiteren zu bearbeitenden Brandschutzmaßnahmen. Diese beinhalten insbesondere eine flächendeckende Brandmeldeanlage, eine Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierungsanlage, die brandschutztechnische Ertüchtigung der Treppenhäuser und Flure, die Bildung von Brandabschnitten sowie die Abtrennung von Räumen mit erhöhter Brandlast durch den Einbau von Brandschutztüren. Die Kosten für diese Maßnahmen werden unverbindlich auf ca. 6,8 Mio € (ohne Interimsunterbringung) geschätzt. Damit eine staatliche Förderung der Maßnahme nach Art. 10 FAG beantragt werden kann, ist eine Aktualisierung des in den 70er Jahren erstellten und nur in Einzelbereichen angepassten schulischen Raumprogramms erforderlich. Dies müsse nun von der Schulleitung erarbeitet und der Regierung von Mittelfranken zur schulaufsichtlichen und rechtlichen Würdigung vorgelegt werden.

Da ein erheblicher Anteil der Schülerinnen und Schüler des Emil-von-Behring Gymnasiums aus dem Landkreis Forchheim kommt, wird wegen evtl. Auswirkungen auf den Umfang des Raumprogramms das Einvernehmen des Landkreises Forchheim eingeholt, den bisherigen Einzugsbereich langfristig dem Emil-von-Behring-Gymnasium zuzurechnen.

 

Im Gremium positiv aufgenommen werden auch die Überlegungen zur Frage einer Generalinstandsetzung der in den 70er Jahren errichteten Schulanlage mit energetischer Sanierung und Modernisierung der Liegenschaft. Nach vorläufigen Schätzungen der Hochbauverwaltung wäre bei einer Generalinstandsetzung, die dann die brandschutztechnische Sanierung beinhalten würde, mit einem Kostenumfang von rund 16 Mio. € zu rechnen. Diese Kosten würden sich bei fortschreitender Konkretisierung noch ändern. Hinzu kämen die Kosten einer notwendigen Interimsunterbringung während der Bauzeit. Hierzu soll der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung befasst und vorgeschlagen werden, eine vertiefende Untersuchung einzuleiten. Auch für eine Generalinstandsetzung wird bei Realisierung eine Förderung nach Art. 10 FAG durch den Freistaat Bayern angestrebt. 

 

 

 

 


Der Schulausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Der Schulausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein durch die Schulleitung des Emil-von-Behring-Gymnasiums zu erstellendes Raumprogramm der Regierung von Mittelfranken zur schulaufsichtlichen und schulrechtlichen Würdigung vorzulegen. 

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, wegen evtl. Auswirkungen auf den Umfang des Raumprogramms das Einvernehmen des Landkreises Forchheim für eine langfristige Zurechnung des bisherigen Einzugsbereichs zum Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf einzuholen.