Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Mit der Fortschreibung der Lohn-, Fahrzeug- und Gerätekosten des Landkreisbauhofes Heßdorf  besteht Einverständnis. Als Lohnkosten werden ab 01.04.2013 für einen Arbeiter 40,62 verrechnet. Für Verkehrsschilder, Leitpfosten oder sonstige Baumaterialienwerden zum Kaufpreis zusätzlich + 10 % für Lagerhaltung verrechnet. Für Abgabe von Auftausalz an Gemeinden wird zum Kaufpreis zusätzlich 6,30 €/to für Lagerhaltung und Ladegerät verrechnet.

Die beiliegende Aufstellung der Gerätekosten  ist Bestandteil des Beschlusses.