Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Den Mitgliedern des Bauausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Landrat Irlinger spricht sich dafür aus, mit der Anwendung der vorliegenden Energieleitlinien des Deutschen Städtetages eine richtungsweisende Grundlage für das bereits bisher weitgehend praktizierte bautechnische Handeln bei der Durchführung von Hochbaumaßnahmen des Landkreises zu schaffen, um auch in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einzunehmen. Bisher seien die Energieleitlinien z. B. von der Stadt Nürnberg und der Stadt Herzogenaurach weitestgehend übernommen worden. Wirtschaftliche Abwägungen, landkreisspezifische Belange, die Fortentwicklung der technischen Standards und die Berücksichtigung der Ziele des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises müssen jedoch weiterhin in jedem Einzelfall berücksichtigt werden. Aufgrund einer Anregung von Kreisrat Nussel schlägt Landrat Irlinger vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:“ 3. Bei Baumaßnahmen ist grundsätzlich die Verwendbarkeit von nachhaltigen, nachwachsenden oder recycelbaren Rohstoffen zu prüfen.“

 

Kreisrat Nussel ergänzt hierzu, die Möglichkeit Systembauholz wirtschaftlich einzusetzen, müsse für die Planer grundsätzlich offen sein.

 

Im weiteren Verlauf wird die Notwendigkeit der Einführung von Energieleitlinien diskutiert. Dabei wird überwiegend die Meinung vertreten, diese könnten eine gute Richtschnur für ein energieefffizientes, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen und Sanieren sein. Dabei müsse jedoch stets darauf geachtet werden, diese entsprechend der technischen Entwicklungen und Möglichkeiten auf die aktuellen Standards fortzuschreiben.

 

 

 

 


Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

1.      Bei der Durchführung von Baumaßnahmen orientiert sich der Landkreis an den „Technischen Hinweisen – Energieleitlinien – Planungsanweisungen (Juni 2010)“ des Deutschen Städtetages.

 

2.      Dabei behält sich der Bauausschuss vor, landkreisspezifische Belange, wirtschaftliche Abwägungen, die Fortentwicklung der technischen Standards und die Ziele des integrierten Klimaschutzkonzeptes zu berücksichtigen.

 

3.      Bei Baumaßnahmen ist grundsätzlich die Verwendbarkeit von nachhaltigen, nachwachsenden oder recycelbaren Rohstoffen zu prüfen.