Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die Mitglieder des Kreistages haben zu diesem Tagesordnungspunkt den seit der letzten Sitzung des Kreistages erfolgten Schriftverkehr erhalten, welcher von Landrat Irlinger nochmals zusammengefasst wird.

 

Mit Schreiben vom 31.01.2013 habe die Bayerische Staatskanzlei mitgeteilt, das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie werde die Stadt-Umland-Bahn in Kürze als prioritär für die Fortschreibung des Bundesprogramms Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz anmelden. Diese Bevorzugung beziehe sich allerdings nur auf die Vorrangigkeit gegenüber den wartenden Projekten außerhalb der Festlegung des Ministerrats aus dem Jahr 2010. Vordringlich bis zum Jahr 2020 zu realisieren seien demnach unter anderem die zweite Stammstrecke in München, die Neufahrner Kurve, der Erdinger Ringschluss, die Verlängerung der S-Bahn-Linie 7 von Wolfratshausen nach Geretsried sowie Großvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs in Augsburg, Nürnberg und Würzburg. Weiterhin sei erklärt worden, der geforderte Härteausgleich sei zunächst von der Festlegung des Bundes bezüglich einer etwaigen Änderung des Förderrahmens abhängig. Erst dann könne über die entsprechende Ausgestaltung entschieden werden. Auch ein Spitzengespräch werde seitens der Bayerischen Staatskanzlei nur für sinnvoll gehalten, wenn ein Vertreter des Bundes daran teilnehme. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Ramsauer, habe dies ihm gegenüber vorab jedoch mit der Begründung abgelehnt, die Entscheidungsbefugnis und Zuständigkeit für eine eventuelle Förderung von straßengebundenen Gleiskörpern obliege dem Freistaat Bayern.

 

Landrat Irlinger berichtet weiter, zwischenzeitlich sei die Information des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eingegangen, die Stadt-Umland-Bahn unter der laufenden Nummer 25 als neues Vorhaben für die Fortschreibung des Bundesprogramms für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs angemeldet zu haben.

 

Aufgrund dessen seien eine Arbeitsgruppe auf Verwaltungsebene und eine Planungsgruppe für die von der Regierung von Mittelfranken angeregte vertiefende Untersuchung der technischen Machbarkeit, Kostenbetrachtung sowie Fortschreibung der Zahlen auf das Jahr 2013 der einzelnen Kreuzungssituationen und Kunstbauwerke tätig. Diese, bestehend aus Mitarbeitern der beteiligten Verwaltungen, habe nun festgestellt, dass sich die dafür ursprünglich errechneten Kosten in Höhe von insgesamt ca. 100.000 € auf ca. 250.000 € erhöhen würden. Grund sei die notwendig werdende externe Begutachtung einzelner Bauwerke. Nachdem der Landkreis lediglich hinsichtlich der Kreuzung an der Nordumgehung in Herzogenaurach und der Brückenführung an der Hans-Maier-Straße in Herzogenaurach betroffen sei, sei es sinnvoll, jeder Projektpartner lasse seine Bauwerke eigenständig überprüfen. Für den Landkreis entstünden dabei Kosten in Höhe von ca. 10.000 €. Den Oberbürgermeistern der Städte Erlangen und Nürnberg, Dr. Balleis und Dr. Maly, habe er dies bereits vorgeschlagen; der Kreisausschuss solle in seiner nächsten Sitzung beschließen.

 

Abschließend weist Landrat Irlinger nochmals darauf hin, dass er es für unabdingbar halte, in die weitergehende Planung erst einzusteigen, wenn seitens der Bayerischen Staatsregierung eine Förderzusage über das Jahr 2019 hinaus vorliegt. Klarheit werde hier dringend benötigt.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden das Für und Wider zur Stadt-Umland-Bahn und das weitere Vorgehen ausführlich erörtert. Auf Nachfragen sagt Landrat Irlinger zu, mit der Stadt Erlangen ein Gespräch über die Möglichkeit einer gemeinsamen Nahverkehrsplanung zu führen und die Mitglieder des Kreistages darüber sowie auch weiterhin über neue Erkenntnisse bezüglich der Stadt-Umland-Bahn zu informieren.

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen schließlich zur Kenntnis.