Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Den Mitgliedern des Bauausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt, in welcher über die Erweiterung des Auftrags für den Transport und die Entsorgung des nicht recyclingfähigen Abbruchmaterials um einen Nachtrag in Höhe von 11.249,22 Euro brutto, auf insgesamt 88.301,72 Euro brutto, informiert wird. Dies musste gemäß Art. 34 Abs. 3 der Landkreisordnung in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse im Wege einer dringlichen Anordnung erfolgen, da bis zur Fälligkeit der Schlussrechnung keine Sitzung des Bauausschusses stattfinden konnte.

 

Der Bauausschuss nimmt die dringliche Anordnung zur Kenntnis.