Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54

Den Mitgliedern des Kreistages wurden neben dem Haushaltsentwurf 2013 verschiedene Tischvorlagen zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um die Antwortschreiben des Bayer. Staatsministers des Innern vom 25.01.2013 und der Finanzen vom 29.01.2013 sowie das Schreiben von Landrat Irlinger an Ministerpräsident Seehofer vom 31.01.2013 zur Stadt-Umland-Bahn (StUB). Aus einer weiteren Tischvorlage sind die unter Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Kreisausschusses vom 28.01.2013 erforderlichen haushaltswirksamen Änderungen und der daraus resultierende Beschlussvorschlag für den Kreistag ersichtlich. Die Tischvorlage ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Irlinger erklärt in seiner Rede zum Haushaltsentwurf 2013 dieser sei geprägt davon, sparsam im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu wirtschaften und Zukunftsinvestitionen konsequent anzugehen. Dank der soliden Finanzpolitik und der guten Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden könne der Landkreis seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen und in den Erhalt und weiteren Ausbau der öffentlichen Infrastruktur investieren. Mit einem Gesamtbudget von rund 122 Mio. € sichere der Landkreis auch 2013 ein attraktives Lebensumfeld für seine Bürgerinnen und Bürger sowie für die örtliche Wirtschaft eine hohe Standortqualität. Die finanziellen Schwerpunkte lägen mit 21,7 Mio € bei den Schulen, mit 21,2 Mio. € im Sozialbereich und mit 12,0 Mio. € bei den öffentlichen Einrichtungen, Wirtschaft und Verkehr. Trotz Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage um einen Punkt auf den bayernweit noch immer höchsten Hebesatz von 25 v. H. könne der Haushaltsausgleich 2013 nur durch Einplanung einer Kreditaufnahme von 5,6 Mio. € herbeigeführt werden. Erfreulich sei die breite Akzeptanz der Notwendigkeit für den Landkreis eine angemessene Eigenkaptialausstattung für die anstehenden hohen Investitionen zu schaffen, so dass eine Weitergabe der Senkung des Hebesatzes der Bezirksumlage über die Kreisumlage nicht diskutiert werde.

 

Im Weiteren berichtet Landrat Irlinger über anstehende Maßnahmen und die Arbeit einzelner Fachbereiche. So werde nun im Jahr 2013 mit der konkreten Planung für den Neubau des Landratsamtes begonnen. Der damit verbundene Aufwand sei aufgrund der dringend erforderlichen Verbesserungen im Bürgerservice und den Arbeitsbedingungen gerechtfertigt.  Darüber hinaus schaffe der Wegfall der derzeit hohen und weiter steigenden Mietaufwendungen sowie das momentan außerordentlich günstige Zinsniveau am Kreditmarkt die notwendigen Rahmenbedingungen.

 

Größter Investitionsschwerpunkt im Bereich der Schulen seien die Sanierungs-,  Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen am Gymnasium Höchstadt a. d. Aisch. Erfreulich sei, dass mit dem in diesem Jahr beginnenden Umbau der Bauhallen am Berufsschulzentrum in Herzogenaurach die Inbetriebnahme der Fachschule für Mechatroniktechnik im Schuljahr 2014/2015 möglich werde. Abgelehnt werde vom Ministerium jedoch die Schaffung einer staatlichen Fachoberschule im Landkreis. Dies sei sehr bedauerlich, da die Wirtschaftsstruktur des Landkreises entsprechende Fachkräfte auch in Zukunft benötige.

 

Im Bereich Soziales habe sich in finanzieller Hinsicht eine Entlastung für den Landkreis, mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung für Senioren und jüngere Erwerbsunfähige durch den Bund, ergeben.  Diese betrage mit der vollen Kostenübernahme im Jahr 2014 rund 1,2 Mio. €. Eine Herausforderung stelle derzeit die vermehrte Ankunft von Asylbewerbern aus Krisenregionen dar. Hier gelte es neue Unterkunftsmöglichkeiten zu finden, die personelle Betreuung sicherzustellen und weitere Hilfen auch im ehrenamtlichen Bereich zu finden. Besonders erwähnt Landrat Irlinger die hervorragende Arbeit des Jobcenters. Hier werde bei anhaltend niedrigen Arbeitslosenzahlen im Bereich von Hartz IV sehr gute Vermittlungsarbeit geleistet.

 

Bei allen Bemühungen ökonomisch zu handeln, stehe jedoch stets der einzelne Mensch im Vordergrund. Dies gelte insbesondere in der Jugendhilfe für das Wohl des Kindes. Besondere Bedeutung habe hier die verstärkte ambulante Hilfe, um teuere stationäre Unterbringungen im Vorfeld zu vermeiden. Kostensteigerungen aufgrund höherer Fallzahlen können so kompensiert werden. Eine gute Präventionsarbeit in vielfältiger Weise sei unverzichtbar.

 

Das Budget des Gesundheitswesens werde überwiegend für das Kreiskrankenhaus St. Anna in Höchstadt a. d. Aisch aufgewendet. Aufgrund der gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen müsse nicht nur hier im Landkreis jedes Jahr um die Aufrechterhaltung und Entwicklung eines derart kleinen, aber für die Region notwendigen Krankenhauses, gekämpft werden.

 

Weiterhin sei die Diskussion um den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur mit einer Stadt-Umland-Bahn und deren Finanzierung in den letzten Monaten prägend gewesen. Trotz intensiver Bemühungen haben weder Bund noch Land eine Zusicherung zur Verbesserung der Fördermöglichkeiten gegeben. Die vor kurzem eingegangenen und heute als Tischvorlage verteilten Antwortschreiben enthielten hierzu nichts Neues. Es sei jedoch u. a. entscheidend für das Projekt, ob von Seiten des Freistaates eine Sicherung des Gesamtprojektes über das Jahr 2019 hinaus gesichert werde. Grundsätzlich könnte die Förderung der Gleiskörper auf der Straße statt vom Bund auch vom Freistaat Bayern übernommen werden. Für den Fortgang des Projektes müssten darüber hinaus weitere Sachverhalte beispielsweise Grunderwerb, Schallschutz, Kosten für größere Ingenieurbauwerke geprüft werden. Dies werde durch die von der Stadt Herzogenaurach zur Verfügung gestellten Planungskosten gesichert.

 

Landrat Irlinger schließt seine Rede mit dem Dank an die Verwaltung für die solide Finanzpolitik und deren verantwortungsvolle Umsetzung in den einzelnen Sachgebieten.

 

Im Anschluss nehmen die Fraktionsvorsitzenden zum vorliegenden Haushaltsentwurf Stellung. Dabei werden die von Landrat Irlinger vorgetragenen Positionen weitgehend übereinstimmend befürwortet. Während der im Kreisausschuss beschlossene Verzicht auf die Schaffung einer Planstelle für die fachliche Absicherung des Planungsprozesses der Stadt-Umland-Bahn in mehreren Wortmeldungen bedauert wird, werden andererseits die Personalaufwendungen durchaus kritisch betrachtet. Das Projekt Stadt-Umland-Bahn wird in mehreren Wortmeldungen erneut ausführlich thematisiert. Landrat Irlinger bekräftigt seine Auffassung, eine konsequente und deutliche Haltung gegenüber den Fördergebern zu vertreten, um das Projekt voranzubringen. Schließlich handle es sich um eine finanzielle Gesamtbelastung für den Landkreis in noch nie dagewesenem Umfang. Legitim sei deshalb seiner Ansicht nach auch die Frage, was der Landkreis dafür erhalte. Kreisrat  und Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach Dr. Hacker betont, derzeit müsse an der Finanzierung des Projekts gearbeitet und keine erneute inhaltliche Diskussion geführt werden. Von Seiten der Stadt Herzogenaurach wird mit der Übernahme von Planungskosten in Höhe von 200 000 € ein wesentlicher Beitrag geleistet.

 

Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Pech stellt den Antrag, auf die Erhebung von Schulgeld für den Besuch der kommunalen Fachschule für Maschinenbautechnik zu verzichten. Landrat Irlinger befürwortet diesen erneuten Antrag grundsätzlich. In mehreren Wortmeldungen wird deutlich gemacht, dass wegen daraus entstehender möglicher Konkurrenzsituationen eine weitgehend einheitliche regionale Regelung erstrebenswert sei. Der Vorsitzende der CSU-Kreistagsfraktion Galster stellt den Antrag, die Abstimmung hierüber zu vertagen und vorher zu klären, wie andere Gebietskörperschaften in der Region die Frage der Erhebung von Schulgeld handhaben.

 

 

 

 


Landrat Irlinger lässt in der geschäftsordnungsmäßigen Reihenfolge über den Vertagungsantrag abstimmen.

 

 

Die Entscheidung über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf die Erhebung von Schulgeld an der kommunalen Fachschule für Maschinenbautechnik zu verzichten wird mit 28: 26 Stimmen in den zuständigen Schulausschuss vertagt.

 

Anschließend folgt die Abstimmung über den vorliegenden Haushaltsentwurf und die Haushaltssatzung mit Berücksichtigung folgender vom Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 28.01.2013 empfohlener Änderungen:

 

Der Kreistag fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Die im Stellenplan unter Ziffer 51 vorgesehene Schaffung einer Planstelle zur fachlichen Absicherung des weiteren Planungsprozesses der Stadt-Umland-Bahn wird gestrichen.

 

2.      Die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses an den Caritasverband für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt in Höhe von 7.500 € zu den ungedeckten Kosten der sozialen Beratung für Asylbewerber/Innen, die in der Gemeinschaftsunterkunft Höchstadt untergebracht sind, ist im jeweiligen Haushaltsansatz zu berücksichtigen. Der Ansatz bei Haushaltsstelle 0.4701.7001 wird um 8.000 € auf 138.000 € erhöht.

 

3.      Im Stellenplan wird die Jugenhilfeplaner-Stelle von derzeit 19,5 Stunden auf eine Vollzeitstelle geändert.

 

4.      Die vorliegenden Entwürfe des Haushaltsplans des Landkreises Erlangen-Höchstadt für das Haushaltsjahr 2013 und des Wirtschaftsplans des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch für das Wirtschaftsjahr werden unter Berücksichtigung der vorweg beschlossenen Änderungen angenommen.

 

Der Kreistag beschließt folgende Haushaltssatzung:

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Landkreises Erlangen-Höchstadt

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des Art. 57 ff. Landkreisordnung erlässt der Landkreis Erlangen-Höchstadt folgende

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

         im Verwaltungshaushalt           in den Einnahmen und Ausgaben mit                   107.732.000,00  Euro

         und

         im Vermögenshaushalt             in den Einnahmen und Ausgaben mit                     14.438.000,00  Euro

        

         ab.

 

 

 

(2)     Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

         im Erfolgsplan                            in den Erträgen mit                                                      9.310.800,00  Euro

                                                               und in den Aufwendungen mit                                  9.782.100,00  Euro

                                                               (Jahresfehlbetrag 471.300,00 Euro)

         und

         im Vermögensplan                     in den Einnahmen und Ausgaben

                                                               (einschließlich Verlustausgleich in Höhe

                                                               von 1.668.900,00 Euro)  mit jeweils                            2.511.300,00  Euro

         ab.

§ 2

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  5.589.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)     Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Kreis­krankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

(1)     Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf  23.830.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)     Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)     Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfes, der nach Art. 18 ff. Finanz­ausgleichsgesetz umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2013 auf  66.063.037,14 Euro  festgesetzt.

 

(2)     Die Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüssel­zuweisungen bemessen:

 

         1.   Vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen 2013

                der Grundsteuer A                                                                               416.633  Euro

                der Grundsteuer B                                                                             9.121.440  Euro

                der Gewerbesteuer                                                                          52.989.998  Euro

                der Einkommensteuerbeteiligung                                                 60.468.586  Euro

                der Umsatzsteuerbeteiligung                                                           3.433.751  Euro

         2.   80 v.H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2012                       5.960.448  Euro

         Summe der Bemessungsgrundlagen                                                132.390.856  Euro

 

(3)     Nach Art. 18 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze für die Kreisumlage wie folgt festgesetzt:

         1.   Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer A                                             49,9 v.H.

         2.   Aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B                                             49,9 v.H.

         3.   Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer                                             49,9 v.H.

         4.   Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer                                        49,9 v.H.

         5.   Aus der Steuerkraftzahl der Umsatzsteuer                                               49,9 v.H.

         6.   Aus 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen                                                   49,9 v.H.

 

 

 

 

 

(4)     Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

         1.  Grundsteuer

                a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                           320 v.H.

                b) für die Grundstücke (B)                                                                           320 v.H.

         2.  Gewerbesteuer                                                                                                320 v.H.

 

§ 5

 

(1)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf   5.000.000,00  Euro  festgesetzt.

 

(2)     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt­schaftsplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch wird auf  750.000,00  Euro fest­gesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2013 in Kraft.

 

 

Erlangen,

Landkreis Erlangen-Höchstadt

 

 

 

 

Eberhard Irlinger

Landrat

 

 

Der Kreistag beschließt gemäß Art. 64 i.V.m. Art. 30 Abs. 1 Nr. 18 Landkreisordnung den Finanzplan für die Jahre 2012 - 2016.

 

Der Finanzplan des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a.d. Aisch für die Jahres 2012 - 2016 wird angenommen.