Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Anwesend: 14

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten erhalten zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage. Diese ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Irlinger erläutert ein Zuschuss sei nicht zulässig, da das Mehrgenerationenhaus für den Landkreis keine überörtliche Bedeutung habe und verweist auf das sog. „Fürstenfeldbrucker Urteil“ zur zulässigen Erhebung der Kreisumlage. Vielmehr handelt es sich um eine örtliche Angelegenheit und nicht um eine Aufgabe des Landkreises. Kreisrat Hofmann spricht sich dafür aus, das Mehrgenerationenhaus in Weisendorf als Pilotprojekt mit einer gewissen Bedeutung für den Landkreis zu betrachten, dessen Fortbestand gesichert werden sollte.

 


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Der Antrag des Evangelischen Gemeindeverein Weisendorf-Rezelsdorf e.V. auf Übernahme der Kostenbeteiligung in Höhe von 3.000,00 Euro am Mehrgenerationenhaus wird abgelehnt.