Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

 

An die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage versandt. Darin wird berichtet, dass für die beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplanes durch den Markt Vestenbergsgreuth, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung einer Microalgenkultivierungsanlage herzustellen, eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes Naturpark Steigerwald, in dem sich die Grundstücke befinden, notwendig ist. Nachdem derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden kann, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, weitere Informationen einzuholen und Prüfungen durchzuführen.

 

Nach kurzer Diskussion über die Algenproduktionsanlage, in deren Verlauf Regierungsamtsrat Leuchs verdeutlicht, dass laut dem Betreiber kein gentechnisch verändertes Material verwendet werde, fasst der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft folgenden Beschluss:

 


1.    Der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Informationen zur Beurteilung des geplanten Vorhabens einzuholen und ggf. ein Änderungsverfahren durchzuführen. Die letztendliche Beschlusszuständigkeit für die Änderung der Schutzgebietsgrenzen liegt beim Kreistag.