Beschluss: zur Kenntnis genommen

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten steht zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung, in der über den aktuellen Stand der Situation der Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Landkreis und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berichtet wird.

 

Landrat Irlinger teilt ergänzend mit, dem Landkreis Erlangen-Höchstadt werden entsprechend dem Verteilerschlüssel für den Regierungsbezirk Mittelfranken Asylbewerber/innen zugewiesen. Zahlenmäßig sei die Tendenz steigend. Aktuell sind im Landkreis 47 Asylbewerber/innen dezentral und 100 in der Gemeinschaftsunterkunft Höchstadt a. d. Aisch untergebracht. Zwischenzeitlich fand mit Vertretern aus den Kreistagsfraktionen ein Besuch in der Gemeinschaftsunterkunft statt. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auch die Frage aufgeworfen worden, ob die Schaffung nur einer halben Stelle für die Betreuung der dezentral untergebrachten Asylbewerber/innen durch den Landkreis ausreichend sei. Landrat Irlinger bittet, bei deren Beurteilung sachgerecht zu berücksichtigen, dass für die Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft der Freistaat Bayern zuständig ist.

 

Zur Sicherstellung der sozialen Betreuung der dezentral untergebrachten Asylbewerber/innen habe der Landkreis gehandelt und zusätzlich eine befristete halbe Stelle geschaffen, um dem erhöhten Bedarf an sozialer Betreuung im Verantwortungsbereich des Landkreises nachzukommen. Gleichzeitig müsse der Freistaat Bayern nachdrücklich aufgefordert werden, seine soziale Verpflichtung zu erfüllen und die Betreuung der Asylbewerber/innen in der Gemeinschaftsunterkunft sicherzustellen. Hier bestehe zudem das Problem, dass den Wohlfahrtsverbänden zwar ein Personalkostenzuschuss vom Staat gewährt wird, jedoch nicht in voller Höhe. Die Wohlfahrtsverbände müssten deshalb für die Betreuung erhebliche Eigenmittel einsetzen. Wegen dieser Finanzierungslücken sei bereits der Bayer. Landkreistag involviert. Die Situation sei unbefriedigend und erfordere auch aus humanitären Gründen verstärktes Engagement.

 

In der anschließenden Beratung wird in mehreren Wortmeldungen die unzureichende Wohn- und Lebenssituation in der Gemeinschaftsunterkunft kritisiert, verbunden mit dem Auftrag, die staatlichen Stellen aufzufordern, hier Abhilfe zu schaffen und auch der Betreuungspflicht nachzukommen. Eine professionelle Sozialbetreuung sei auch zur Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer unverzichtbar. In diesem Zusammenhang wird mehrfach mitgeteilt, dass die Übernahme der Betreuung und die Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden gegenüber der Schaffung einer eigenen Stelle wünschenswert gewesen wäre. Kreisrat Eitel spricht sich zudem dafür aus, Hilfe von Amts wegen zu organisieren und hierfür einen runden Tisch einzuberufen. Weitere Menschen müssten dezentral in nicht zu großen Wohneinheiten untergebracht werden.

 

Landrat Irlinger erklärt, hinsichtlich der dezentralen Unterbringung seien Wunsch und Wirklichkeit zu unterscheiden. Tatsächlich sei es trotz vielfältiger Bemühungen sehr schwer, geeignete Unterkünfte zu finden. Hier sei die Verwaltung auf größtmögliche Unterstützung angewiesen. Kreisrätin Müller-Schimmel fordert nachdrücklich in Form eines Antrages eine Betreuung und die Verbesserung der Wohnverhältnisse in der Gemeinschaftsunterkunft.

 

Landrat Irlinger greift den Antrag von Kreisrätin Müller-Schimmel für eine nachhaltige Verbesserung der Gesamtsituation einzutreten auf und schlägt daraufhin folgende Vorgehensweise vor:

 

Die Verwaltung wird die Problematik sowohl gegenüber dem Freistaat Bayern als auch dem Bayer. Landkreistag vortragen und auf Abhilfe bzw. Unterstützung hierfür drängen. Weiterhin erhalte die Verwaltung den Auftrag zusammen mit Kreisrat Eitel und jeweils einem Sprecher der Kreistagsfraktionen zu besprechen, was ein runder Tisch leisten bzw. anstoßen könne. Über die Ergebnisse könne wieder berichtet werden.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten ist übereinstimmend mit dem Vorschlag von Landrat Irlinger einverstanden.