Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung im Haushalt 2013 erhält die Arbeitslosenberatung Herzogenaurach einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Der Zuschuss ist von der Verwaltung auf Haushaltsstelle 0.4701.7001 zum 01.07.2013 zur Auszahlung zu bringen.

Die Gewährung erfolgt unter der Voraussetzung, dass auch die Stadt Herzogenaurach einen Zuschuss in mindestens der gleichen Höhe gewährt und die Katholische Betriebsseelsorge weiterhin die wesentlichen Kosten der Arbeitslosenberatung trägt.

 

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit und erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung über 2013 hinaus.