Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5, Anwesend: 14

Den Mitgliedern des Bauausschusses wurde zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Landrat Irlinger ergänzt, ein kurzfristig von den HerzoWerken vorgelegtes Preisblatt für eine Wärmelieferung mit Erdgas (Bioerdgas) sei vom beauftragten Planungsbüro für diese Sitzung noch ausgewertet worden. Am Ergebnis und damit am Beschlussvorschlag hat sich dadurch jedoch nichts geändert. Ein zunächst minimaler Preisvorteil der Erdgasvariante wird aufgrund der starken Bindung des Wärmegestehungspreises (75 %) an das Erdgas und die zu kalkulierenden Preissteigerungen beim Ergas spätestens  2013/2014 kompensiert zugunsten der Variante Hackschnitzel. Die Hackschnitzelvariante sei demnach günstiger und biete zudem den Vorteil der Verwendung regional nachwachsender Rohstoffe (Holz).

 

Kreisrat Dr. Hacker macht deutlich, es gebe seiner Ansicht nach mit Biogas eine Alternative zur Hackschnitzellösung. Diese Variante werde auf einen Zeitraum von 20 Jahren konzipiert. Ohne einen Preisvergleich mit nachvollziehbaren Berechnungsgrundlagen sollte über die Wärmelieferung keine Entscheidung getroffen werden.

 

Landrat Irlinger und Verwaltungsdirektor Schmidt erwidern, dass das beauftragte Planungsbüro durchaus eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt hat und erläutern nochmals den ermittelten Vollwärmepreis, der zum Beschlussvorschlag, die Heizung auf umweltfreundliche Biomasse (Hackschnitzel) umzustellen, geführt hat.

 

 

 


Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Landkreis führt die Baumaßnahme „Umbau der Bauhallen“ am Staatlichen beruflichen Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt entsprechend den Plänen des Architekturbüros durch.

 

2.    Mit der Umstellung der Heizung auf umweltfreundliche Biomasse (Hackschnitzel) besteht Einverständnis.

 

3.    Die Kosten des Umbaus der Bauhallen belaufen sich derzeit auf 1.543.000,00 Euro. Die Umstellung der bestehenden Heizung auf Biomasse (Hackschnitzel) wird mit 438.000,00 Euro veranschlagt.

 

4.    Die Realisierung erfolgt in dem Umfang, wie die Maßnahme schulaufsichtlich genehmigt und staatlich gefördert wird.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten und die Anträge auf schulaufsichtliche Genehmigung nach Art. 4 Abs. 2 BayEUG und auf Förderung nach Art. 10 FAG termingerecht zum 15.10.2012 bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen. Die für die Durchführung erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend den Planungen in den folgenden Jahren in den Haushaltsplan aufzunehmen.

 

6.    Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, bei der Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn zu beantragen.