Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 13, Anwesend: 55

Den Mitgliedern stehen zu diesem Tagesordnungspunkt ausführliche Sitzungsunterlagen zur Verfügung. Diese werden ergänzt durch den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.09.2012, der als Tischvorlage verteilt wird und dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Landrat Irlinger schildert die lange Geschichte die das Thema Stadt-Umland-Bahn begleitet und betont, er selbst habe sich in den zurückliegenden Jahren immer dafür ausgesprochen, mit entsprechenden Gutachten zu prüfen, ob der Bau einer Stadt-Umland-Bahn möglich werden könne. Das nun vorliegende neue Gutachten habe aufgezeigt, dass das sog. StUB-T-Netz mit einem errechneten Kosten-Nutzen-Faktor von 1,1 zur Aufnahme in das GVFG-Förderprogramm des Bundes angemeldet werden könnte. Bei allen bekannten Vorteilen, die für den Ausbau des schienengebundenen ÖPNV sprechen, sei es jedoch legitim, anhand der errechneten Kosten über die Finanzierbarkeit und den Nutzen zu diskutieren und dabei mögliche Alternativen zu betrachten.

 

Landrat Irlinger geht im Weiteren auf die Aufträge des Kreistages aus der Sitzung am 27.07.2012 ein und fasst die in der Informationsvorlage ausführlichen Sachverhalte zusammen. Dabei erläutert er inbesondere die unbefriedigende und seiner Ansicht nach völlig unzureichende Rechtslage hinsichtlich der Förderung der Gleiskörper, abhängig von deren Lage. Eine Änderung dieser Fördervoraussetzungen könnte zu einer deutlichen finanziellen Entlastung des Landkreises führen. Statt der bisher errechneten Kosten von 65 Mio. € würden sich diese bei Förderung der Gleiskörper unabhängig von deren Lage bis auf 30 Mio. € reduzieren. Dies müsse nach Ansicht von Landrat Irlinger auf jeden Fall erreicht werden, bevor er der Umsetzung einer StUB zustimmen könne. Dies gelte vor allem auch im Hinblick auf die übrigen Aufgaben, die der Landkreis für seine Bürgerinnen und Bürger noch wahrzunehmen hat. Diese müssen, zusätzlich zu den StUB-Kosten, unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit aller Gemeinden im Landkreis, im Solidarsystem weiterhin finanzierbar sein.

 

Die Gespräche mit Innenminister Herrmann und mit Staatssekretärin Hessel aus dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als auch mit den Abgeordneten haben keine Lösung für eine weitere finanzielle Entlastung des Landkreises ergeben. Eine weitergehende Förderung aus Regionalisierungsmitteln wurde abgelehnt, ebenso wisse derzeit niemand verbindlich, wie eine mögliche Nachfolgeregelung für die 2019 auslaufende GVFG-Förderung ausfallen könnte.

 

Die Stadt Herzogenaurach habe eine weitere Aufstockung der bisher zugesagten 10 Mio. € abgelehnt. Zwar gebe es nun eine Initiative von Kreis- und Stadtrat Eitel, der für eine Beteiligung der Stadt Herzogenaurach an den jährlichen Betriebskosten plädiert, dafür liege jedoch kein Beschluss der Stadt Herzogenaurach vor.

 

Weiterhin haben sowohl die Gemeinde Spardorf als auch Uttenreuth eine Beteiligung an den StUB-Kosten abgelehnt. Von Seiten der Gemeinde Buckenhof sei keine finanzielle Unterstützung zugesagt, jedoch eine Führung von 250 m Gleiskörpern außerhalb der Straße in Aussicht gestellt worden.

 

Von den bisher auch ohne StUB äußerst erfolgreich agierenden großen Firmen, die besonders von deren Umsetzung profitieren würden und diese angemahnt hätten, seien zur konkreten Frage einer finanziellen Beteiligung oder etwa einer Parkraumbewirtschaftung nur Absagen eingegangen.

 

Aus all diesen Gründen gehe es nun darum, verantwortungsbewusst zu agieren und sowohl die Kosten als auch den Nutzen für den Gesamtlandkreis abzuwägen.

 

Vor Eintritt in die weitere Diskussion stellt Kreisrat Brehm den Antrag zur Geschäftsordnung über den Grundsatzbeschluss zur StUB wegen seiner elementaren Bedeutung für den Landkreis namentlich abzustimmen.

 

Der Antrag von Kreisrat Brehm auf namentliche Abstimmung wird einstimmig angenommen.

 

Im weiteren Verlauf werden in einer ausführlichen Beratung die unterschiedlichen Positionen zur StUB diskutiert. Dabei wird zusammengefasst insbesondere auf die Frage der Finanzierung der StUB-Kosten, die derzeitigen Fördervoraussetzungen und den Nutzen für die betroffenen Kommunen und den Gesamtlandkreis eingegangen. Konträre Meinungen bestehen darüber, ob die Maßnahme noch in diesem Jahr beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie angemeldet werden soll.

 

Dies wird in mehreren Wortmeldungen befürwortet, um ein für den Großraum zukunftsfähiges Verkehrssystem ohne weitere zeitliche Verzögerung auf den Weg zu bringen. Die Finanzierung eines derartigen Großprojektes erfolge stets in verschiedenen Schritten und beginne mit der Bereitstellung von Planungskosten. Damit könne mit der  weiteren Detailplanung begonnen werden. Diese sei im Übrigen auch Voraussetzung überhaupt eine Förderung sowohl vom Bund als auch vom Land zu erhalten. Alle weiteren Finanzierungsschritte müssten ohnehin immer wieder neu entschieden werden.

Eine Änderung der Fördervoraussetzungen hin zu einer Gesamtförderung aller Gleiskörper, unabhängig von deren Lage, könne und solle weiterhin angestrebt werden. In der Gesamtbetrachtung wird jedoch von den Befürwortern des heutigen Grundsatzbeschlusses davon ausgegangen, dass der Landkreis mit Beteiligung der Stadt Herzogenaurach die Finanzierung des Projektes grundsätzlich sicherstellen könnte. Sowohl von Landrat Irlinger als auch in verschiedenen weiteren Wortbeiträgen wird dagegen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass diese Vorgehensweise nicht unterstützt werden kann. Es müsse vielmehr vor einer Bereitstellung von Planungskosten sowie der Umsetzung der Maßnahme sichergestellt sein, dass die finanziellen Rahmenbedingungen hierfür stimmen. Dies sei derzeit nicht der Fall. Insbesondere müsse eine deutliche Verbesserung der unzureichenden staatlichen Förderung im Hinblick auf die Führung der Gleiskörper mit Nachdruck gefordert und erreicht werden. Nur damit könnten die Kosten für den Landkreis wesentlich verringert werden. Diese müssen in ihrer Höhe auch im Verhältnis zum Nutzen der StUB für den Gesamtlandkreis und der möglichen Alternative eines flexiblen Bussystems angemessen sein.

 

Kreisrat und Bürgermeister der Stadt Herzogenaurach Dr. Hacker weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Großteil der anfangs erforderlichen Planungskosten durch die Beteiligung der Stadt Herzogenaurach gedeckt sind. Aus diesem Grund entstehe im nächsten Haushalt des Landkreises wegen der StUB keine übermäßige zusätzliche Belastung für die übrigen Gemeinden. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Pech spricht sich für einen positiven Grundsatzbeschluss zur StUB und die Veranschlagung der notwendigen Planungskosten im Haushalt 2013 und 2014 aus und verweist auf den vorliegenden Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.09.2012.

 

Landrat Irlinger erklärt, der mit der Sitzungsvorlage versandte Beschlussvorschlag Alternative 1 sei entsprechend dem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion modifiziert worden. Auf den Antrag zur Geschäftsordnung von Kreisrat Eitel, diesen schriftlich zur Verfügung zu stellen, schlägt Landrat Irlinger vor, im Anschluss an die noch vorliegenden Wortmeldungen, die Sitzung zur nochmaligen Beratung in den einzelnen Fraktionen zu unterbrechen. Währenddessen könnten dann auch die noch zur Diskussion stehenden Beschlussvorschläge schriftlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Mitglieder des Kreistages zeigen sich mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion über das Für und Wider eines jetzt zu treffenden Grundsatzbeschlusses zur StUB wird deutlich, dass allein die Anmeldung der Maßnahme beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie noch keine finanziellen Verpflichtungen des Landkreises nach sich ziehen würde. Über die Veranschlagung von Planungskosten und aller weiteren StUB-Kosten im Haushalt des Landkreises werde ohnehin im Rahmen der Haushaltsberatungen immer wieder neu entschieden werden müssen. Unter diesen Gesichtspunkten sei ein Kompromiss vorstellbar, der ein grundsätzliches „ja“ zum Ausdruck bringt und trotzdem die Prüfung der Finanzierung und die noch zu verhandelnden Förder- und Finanzierungsfragen ermöglicht.

 

Landrat Irlinger schlägt vor, in der Sitzungspause einen Kompromissvorschlag schriftlich zu fixieren, der in den Fraktionen beraten werden kann.

 

Die Sitzung wird von 11:35 Uhr bis 12:30 Uhr zur Beratung in den Fraktionen unterbrochen.

 

Landrat Irlinger teilt nach der Sitzungspause mit, es sei ein modifizierter Beschlussvorschlag verteilt worden. Dieser setzt allerdings voraus, dass die SPD-Kreistagsfraktion den Antrag vom 10.09.2012 zurück nimmt.

 

 

Landrat Irlinger verliest folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Kreistag nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt die Anmeldung für die Maßnahme „STUB T-Netz“ beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.

 

2.   Der Landkreis Erlangen-Höchstadt ist bereit, die Kosten der Maßnahme in Höhe von derzeit 407,2 Mio. Euro bzw. 365,0 Mio. Euro (Anteil des Landkreises auf der Basis von 36 % 64,3 Mio. Euro bzw. 58,1 Mio. Euro) in einem Finanzierungsplan zu veranschlagen.

 

3    Die Verwaltung wird beauftragt, das weiter Erforderliche zu veranlassen, insbesondere die Anmeldung des Projektes zum GVFG - Bundesprogramm in  Zusammenarbeit mit dem VGN und den Städten Erlangen und Nürnberg vorzunehmen.

 

4.   Über die Vergabe von Planungsleistungen sowie über weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der Stadt-Umland-Bahn ist im Rahmen der Haushaltsberatungen ab 2013 zu beschließen.

 

5    Die Verwaltung wird weiter beauftragt, mit den direkt durch die StUB erschlossenen kreisangehörigen Kommunen, insbesondere eine Beteiligung der Stadt Herzogenaurach sowie der Gemeinden Buckenhof, Spardorf und Uttenreuth an den laufenden jährlichen StUB-Kosten, im Wege der kommunalen Zusammenarbeit, vorzubereiten.

 

6.      Der Kreistag fordert Bundes- und Landesgesetzgeber auf, zügig eine gesetzliche Regelung zur Änderung der Förderkriterien (Förderung straßengebundener Trassenteile/Aufstockung des Landesanteils der Förderung auf 30 %, damit auf 90 % insgesamt) auf den Weg zu bringen, um eine Realisierung der StUB zu ermöglichen.

 

 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion erklärt, dass der Antrag vom 10.09.2012 zurückgenommen wird.

 

Kreisrat Müller erklärt, als Mitglied des Deutschen Bundestages wolle er sich nicht selbst,  wie unter Nummer 6 des Beschlussvorschlages formuliert, zur Änderung der Förderkriterien auffordern. Kreisrätin Matschl, die auch Mitglied des Bayer. Landtages ist, teilt dies ebenfalls mit und erklärt, dass sie auch der Nummer 5 des Beschlussvorschlages nicht zustimmen könne.

 

Landrat Irlinger schlägt deshalb vor, zuerst über Nummer 6 des vorliegenden Beschlussvorschlages gesondert abzustimmen und dann im weiteren namentlich über die Nummern 1 bis 5.

 

Mit dieser Vorgehensweise zeigen sich die Mitglieder des Kreistages einverstanden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss.

 

Der Kreistag fordert Bundes- und Landesgesetzgeber auf, zügig eine gesetzliche Regelung zur Änderung der Förderkriterien (Förderung straßengebundener Trassenteile/Aufstockung des Landesanteils der Förderung auf 30 %, damit auf 90 % insgesamt) auf den Weg zu bringen, um eine Realisierung der StUB zu ermöglichen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen                              Ja: 42 Nein: 13 Anwesend: 55

 

Weiterhin fasst der Kreistag in namentlicher Abstimmung, entsprechend der in der Anlage zur Niederschrift beiliegenden Liste, folgenden Beschluss:

 

1.   Der Kreistag nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt die Anmeldung für die Maßnahme „STUB T-Netz“ beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.

 

2.   Der Landkreis Erlangen-Höchstadt ist bereit, die Kosten der Maßnahme in Höhe von derzeit 407,2 Mio. Euro bzw. 365,0 Mio. Euro (Anteil des Landkreises auf der Basis von 36 % 64,3 Mio. Euro bzw. 58,1 Mio. Euro) in einem Finanzierungsplan zu veranschlagen.

 

3    Die Verwaltung wird beauftragt, das weiter Erforderliche zu veranlassen, insbesondere die Anmeldung des Projektes zum GVFG - Bundesprogramm in  Zusammenarbeit mit dem VGN und den Städten Erlangen und Nürnberg vorzunehmen.

 

4.   Über die Vergabe von Planungsleistungen sowie über weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der Stadt-Umland-Bahn ist im Rahmen der Haushaltsberatungen ab 2013 zu beschließen.

 

5    Die Verwaltung wird weiter beauftragt, mit den direkt durch die StUB erschlossenen kreisangehörigen Kommunen, insbesondere eine Beteiligung der Stadt Herzogenaurach sowie der Gemeinden Buckenhof, Spardorf und Uttenreuth an den laufenden jährlichen StUB-Kosten, im Wege der kommunalen Zusammenarbeit, vorzubereiten.