Beschluss: Mehrfachbeschluss

. Den Mitgliedern des Krankenhausausschusses liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Sitzungsunterlage vor. Aus dieser geht neben dem aktuellen Sachstand zur Einrichtung einer akutgeriatrischen Behandlungseinheit und der Umsetzung förderfähiger Empfehlungen insbesondere  hervor, dass zur Abklärung der weiteren Schritte zur Änderung der Rechtsform der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beigezogen wurde. Grundsätzlich müssten von diesem, entsprechend dem Beschluss des Kreistages, für jede rechtlich zulässige Rechtsform die jeweils erforderlichen Schritte aufgezeigt werden. Um den Auftrag an den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband auf die maßgeblich in Frage kommenden Rechtsformen einzuschränken, stellt Herr Diller vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband alle zur Wahl stehenden Rechtsformen vor. Im weiteren Vortrag werden als neue geeignete Rechtsformen für das Kreiskrankenhaus die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Kommunalunternehmen und einer GmbH erläutert. Aus Sicht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sprechen jedoch einige kleine Vorteile eher für die Gründung eines Kommunalunternehmens. Genannt werden, die leichtere Gründung durch den Erlass einer Satzung ohne Notar, die niedrigeren laufenden Kosten durch Vermeidung der Insolvenzgeldumlage, die strenge zweigliedrige Unternehmensstruktur mit Vorstand und Verwaltungsrat, geringere Publizitätspflichten, die Vermeidung von Bürgschaften durch den Landkreis aufgrund der Gewährträgerschaft des Landkreises sowie keine Überschneidung von unternehmerischen Privatrecht und Kommunalrecht. Die gesamte Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der anschließenden Beratung werden vor allem die Änderung vom Regiebetrieb zum Kommunalunternehmen und insbesondere auch die Frage diskutiert, ob die bisherige Rechtsform Regiebetrieb belassen werden kann. Dies im Hinblick auf die Aussage im Rahmen der Präsentation, dass die Rechtsform allein sicherlich nicht ausschlaggebend für den Erfolg eines Krankenhauses sein könne. Herr Diller erklärt, mit der Änderung der Rechtsform vom Regiebetrieb zum Kommunalunternehmen erfolge im Wesentlichen eine Stärkung der Krankenhausleitung. Im Gegensatz zum Regiebetrieb liegen bei einem Kommunalunternehmen grundsätzlich alle Zuständigkeiten bei der Geschäftsführung, soweit sich der Kreistag nicht bestimmte Entscheidungen vorbehalten hat. Steuerrechtlich müsse beachtet werden, dass Leistungen die der Landkreis für das Kommunalunternehmen Krankenhaus erbringt (z.B. Personalverwaltung, Druckerei) umsatzsteuerpflichtig werden. Auf Nachfrage teilt Verwaltungsdirektor Sperber mit, die derzeit vom Landkreis für das Krankenhaus erbrachten Leistungen können mit ca. 150.000 € beziffert werden. Herr Diller ergänzt hierzu, bei größeren Leistungen z. B. der Bauverwaltung könnte ggf. eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht beim Finanzamt erwirkt werden. Auf die konkrete Frage von Kreisrat Hofmann, ob Herr Diller die Rechtsform Regiebetrieb ändern würde, erläutert dieser mit der Gründung eines Kommunalunternehmens werde kein großes Risiko eingegangen. Es bestehe aber die Chance die Grundlagen für ein flexibel agierendes Krankenhaus zu schaffen.

 

Aufgrund der vorangegangenen intensiven Beratung und Einschränkung auf die Frage Regiebetrieb oder Kommunalunternehmen wird vorgeschlagen, den im Beschlussvorschlag c) noch enthaltenen Prüfungsauftrag für die Gründung einer GmbH zu streichen.

 

Die Mitglieder des Krankenhausausschusses stimmen diesem Vorschlag einvernehmlich zu. 

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Der Krankenhausausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

a)      Einrichtung einer akutgeriatrischen Behandlungseinheit

 

Der Krankenhausausschuss ist damit einverstanden, dass die Informationsfahrt erst stattfindet, wenn eine wirtschaftliche Bewertung der bis Ende 2012 vorzulegenden Kosten-Nutzen-Analyse erfolgt ist.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                            Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14

 

b)      Umsetzung förderfähiger Empfehlungen

 

Der Krankenhausausschuss nimmt den Bericht der Krankenhausverwaltung zur Kenntnis.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                            Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14

 

 

c)      Änderung der Rechtsform

 

Der Krankenhausausschuss ist damit einverstanden, dass zunächst nur die erforderlichen Schritte zum Übergang vom Regiebetrieb zur Rechtsform Kommunalunternehmen abzuklären ist.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                            Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14