Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Den Mitgliedern des Bauausschusses liegt hierzu eine Sitzungsvorlage vor.

 

Landrat Irlinger teilt mit, die Ergänzung des noch ausstehenden Kostenanteils sei heute nicht möglich, da noch keine endgültige Aussage der Förderbehörde vorliegt. Aus diesem Grund schlägt Landrat Irlinger vor, im Beschlussvorschlag den 3. Satz zu streichen und Satz 2 mit dem Zusatz „soweit staatliche Zuwendungen gewährt werden“ zu ergänzen.

 

Aus dem Gremium wird angefragt, ob es für den Landkreis nicht günstiger wäre, abzuwarten und im Jahr 2013 erneut einen Förderantrag nach GVFG zu stellen. Beschäftigter Geyer erklärt, der GVFG-Antrag des Landkreises sei für das Jahr 2012 von der Förderbehörde abgelehnt worden. Es könne natürlich nächstes Jahr erneut ein Antrag gestellt werden. Eine Förderung nach GVFG im Jahr 2013 sei jedoch nicht sicher. Die Stadt Herzogenaurach hingegen erhalte voraussichtlich dieses Jahr Zuwendungen nach FAG. Die Differenz zwischen GVFG und FAG-Förderung sei marginal. Es wäre deshalb eine gute Chance mit dem Bau des Radweges bereits in diesem Jahr, ohne finanzielle Nachteile für den Landkreis, beginnen zu können.

 

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Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Mit der geänderten Bauausführung unter der Trägerschaft der Stadt Herzogenaurach besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt über den Bau des Geh- und Radweges eine Vereinbarung mit der Stadt Herzogenaurach abzuschließen, soweit staatliche Zuwendungen gewährt werden..

 

Unter HHSt 1.6513.9510 stehen im Jahr 2012 Eigenmittel von 50.000 € zur Verfügung. Die restl. Mittel werden im Haushalt 2013 eingeplant.