Landrat Irlinger informiert die Mitglieder des Kreistages über den aktuellen Sachstand zur Stadt-Umland-Bahn (StUB) und berichtet, im Jahr 2011 seien für verschiedene Trassenalternativen Kosten-Nutzen-Indikatoren ermittelt worden. Dabei sei im Ergebnis festgestellt worden, dass das sog. T-Netz (Herzogenaurach/Uttenreuth/Nürnberg-Wegfeld) mit einem Kosten-Nutzen-Indikator von 1,08 die Grundvoraussetzung einer Förderfähigkeit nach dem Gemeindever-kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erfüllt. Eine Weiterführung über Uttenreuth hinaus bis Neunkirchen scheide unter diesem Gesichtspunkt ebenso aus wie eine von der Bürgerinitiative „Umweltverträgliche Mobilität im Schwabachtal“ proklamierte abweichende Linienführung im Erlanger Stadtwesten.

 

Zuletzt war der Gutachter Intraplan beauftragt worden, eine Folgekostenberechnung sowohl für das StUB-T-Netz (bis Uttenreuth) wie auch für ein regional optimiertes Busnetz (“RoBus”) zu erstellen. Anders als bei der Ermittlung von Kosten-Nutzen-Indikatoren werde dabei keine gesamtwirtschaftliche Betrachtung sondern eine rein betriebswirtschaftliche Bewertung durchgeführt. Mit rund 11 Mio. € im Jahr 2019 (Steigerung bis 2048 auf ca. 21,5 Mio. €) seien die Folgekosten der StUB mehr als zehnmal so hoch wie beim „RoBus“ (0,86 Mio. € in 2019/1,64 Mio. € in 2048). Der deutlich höhere verkehrliche Gesamtnutzen (Verlagerung von PKW-Fahrten auf den ÖPNV, CO2-Bilanz) liege beim Verkehrssystem StUB. Der Bericht werde vom VGN vollinhaltlich als Download zur Verfügung gestellt. Eine vom Gutachter erstellte Zusammenfassung der Inhalte und Ergebnisse werde zur weiteren Information der Damen und Herren Kreisräte ins Kreisinformationssystem eingestellt.

 

Zum weiteren Vorgehen seien derzeit folgende Schritte geplant: Demnächst sollen in einer öffentlichen Informationsveranstaltung die aktuellen Ergebnisse vom Gutachter erläutert und ggf. diskutiert werden. Außerdem werden die beteiligten Gebietskörperschaften die Randbedingungen der finanziellen Förderung einer StUB durch Bund und Freistaat mit dem Bundesverkehrsministerium genauer erörtern. Im Sommer könnten ggf. Grundsatzbeschlüsse der beteiligten Gebietskörperschaften über die Verwirklichung einer StUB oder eines „RoBus“-Systems getroffen werden. Im Falle einer Entscheidung zugunsten der StUB müsste in der Folge ein Antrag auf Aufnahme des Projektes in das GVFG-Bundesprogramm gestellt werden. Bereits im Vorfeld wäre die Kostenverteilung zwischen den Kommunen zu klären und ggf. eine Zweckvereinbarung zu schließen.

 

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion wird betont, es gehe nunmehr darum eine entscheidende Infrastrukturmaßnahme für den Landkreis voranzutreiben. Für die Frage der Realisierung eines zukunftsfähigen schienengebundenen Verkehrssystems bedürfe es jedoch konkreter Aussagen zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit und zu einer klaren und transparenten Kostenaufteilung. Im Vorgriff könne eine Optimierung des Bussystems weiterverfolgt werden. Der ländliche Raum müsse nach Ansicht von Kreisrat Brehm ebenfalls über ein schienengebundenes Verkehrssystem angebunden werden, so dass im nächsten Schritt die Ausdehnung des jetzt diskutierten Schienennetzes bis Höchstadt und Eckental angestrebt werden müsse.

 

Landrat Irlinger macht deutlich, es gehe bei allen Betrachtungen darum, die Zukunft zu gestalten. Dabei spiele ein schienengebundenes Verkehrssystem eine große Rolle. Die Hauptaufgabe bestehe jetzt darin, die Finanzierung eines derartigen Projektes mit allen Beteiligten zu regeln. Der Kämmerer sei bereits damit beauftragt, die finanzielle Machbarkeit und die Realentwicklung der Kosten für den Landkreis aufzuzeigen. Im Weiteren müsse dann die Kostenverteilung zwischen den beteiligten Kommunen dargelegt werden.

Abschließend spricht sich Landrat Irlinger dafür aus, die jetzt notwendigen Diskussionen und Entscheidungen nicht mit Forderungen auf Ausdehnung des schienengebundenen Verkehrssystems bis Höchstadt und/oder Eckental zu erschweren.