Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft erhalten zu diesem Tagesordnungspunkt eine ausführliche Tischvorlage. Diese ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Landrat Irlinger teilt mit, die Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2012 betreffe das Bibermanagement des staatlichen Landratsamtes. Anlass sei ein Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gewesen, im Zusammenhang mit der Biberpopulation flächendeckend „erheblich schadensgeneigte Gebiete“ auszuweisen, in denen Biber ohne weitere Genehmigung „entnommen“ werden dürfen. Mit diesem Thema habe sich der Naturschutzbeirat intensiv befasst. Dabei sei das bisherige Konzept und Vorgehen der staatlichen Naturschutzbehörde im Konsens mit den Teichwirten bestätigt worden. Für die Ausweisung von Gebieten, in denen Biber ohne Einzelgenehmigung gefangen und getötet werden dürfen, wurde bisher, insbesondere im Hinblick auf die wenigen gemeldeten Schäden kein Bedarf gesehen.

 

In mehreren Wortmeldungen wird das Bibermanagement befürwortet  jedoch auch ein deutliches Engagement für die Teich- und Landwirte gefordert, die auf vielfältige Weise ihren Beitrag zum Naturschutz und zum Erhalt der Kulturlandschaft leisten. Dies auch im Hinblick darauf, dass der Biber in Bayern nicht mehr zu den seltenen und bedrohten Tierarten gehört und die Biberpopulation im Landkreis gesichert ist. Weiterhin wird angeregt, eine Neukartierung des Biberbestandes durchzuführen. Dies sei auch für ein sachgemäßes Bibermanagement der kommenden Populationen erforderlich.