Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten eine Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt, in welcher vorgeschlagen wird, die Förderrichtlinien für teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie vollstationäre Pflegeeinrichtungen außer Kraft zu setzen, da bei der im Rahmen der Erstellung des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes durchgeführten Bedarfsermittlung festgestellt wurde, dass im Landkreis ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Versorgungsnetz im teil- und vollstationären Pflegebereich sowie im Bereich der Kurzzeitpflege vorliegt. Demnach ist der vom Institut MODUS prognostizierte Bedarf an Pflegeplätzen sowohl mittelfristig bis 2020 als auch langfristig bis 2025 abgedeckt.

 

Beschäftigte Ackermann erläutert weiterhin, die bis dato bewilligten Förderungen für Neu- oder Umbauten bzw. Modernisierungsmaßnahmen sind nicht betroffen, die Zuschüsse werden bis zu ihrem jeweiligen Laufzeitende gewährt.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst folgenden Beschluss:

 

Die Förderrichtlinien für teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Landkreis Erlangen-Höchstadt werden mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.