Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

 

Den Mitgliedern des Ausschusses für soziale Angelegenheiten ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage zugegangen.

 

Landrat Irlinger erklärt, dass in den darin aufgeführten Beschlussvorschlag neben den Gemeinden Bubenreuth und Kalchreuth, den Städten Baiersdorf und Herzogenaurach, den Märkten Eckental und Heroldsberg sowie der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth auch die Gemeinde Möhrendorf mit aufzunehmen ist.


Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten fasst daraufhin folgenden Beschluss:

 

Bezüglich der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft gelten im Landkreis Erlangen-Höchstadt für den Leistungsbereich SGB XII und SGB II ab dem 01.07.2012 folgende Obergrenzen:

 

Gemeinde Baiersdorf, Bubenreuth, Möhrendorf, VG Uttenreuth, Eckental, Heroldsberg, Herzogenaurach, Kalchreuth:

 

Zahl der Haushalts-mitglieder

Mietobergrenze (Kaltmiete inkl. Kaltnebenkosten) ab 01.07.2012

Größe der Wohnung (Richtwert)

1

340,00 EUR

50 qm

2

410,00 EUR

65 qm

3

490,00 EUR

75 qm

4

565,00 EUR

90 qm

 

Erhöhung für jede weitere Person ab 01.07.2012 um 75,00 EUR

 

In allen übrigen Gemeinden:

 

Zahl der Haushalts-mitglieder

Mietobergrenze (Kaltmiete inkl. Kaltnebenkosten) ab 01.07.2012

Größe der Wohnung (Richtwert)

1

320,00 EUR

50 qm

2

390,00 EUR

65 qm

3

460,00 EUR

75 qm

4

530,00 EUR

90 qm

 

Erhöhung für jede weitere Person ab 01.07.2012 um 70,00 EUR