Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die Mitglieder des Ausschusses für soziale Angelegenheiten haben zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage erhalten, in welcher über das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen und die daraus resultierende Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von derzeit 45 % informiert wird.

 

Auf Nachfragen hinsichtlich der Sozialarbeit an Schulen erklärt Beschäftigte Ackermann, 2,8 % der Kosten der Unterkunft, ca. 100.000,00 €, stehen dafür zur Verfügung. Sofern dieser Betrag jedoch nicht komplett ausgegeben worden sei, fließe der Rest, im vergangenen Jahr rund 90.000,00 €, zurück an den Bund. Auch sei vorgeschrieben, eine Verwendung nach den Vorschriften der Jugendhilfe vorzunehmen. Laut dem Amt für Kinder, Jugend und Familie bestehe bei den Schulen dafür derzeit kein weiterer Bedarf.

 

Landrat Irlinger sichert zu, über dieses Thema in der nächsten Sitzung des Ausschusses für soziale Angelegenheiten nochmals ausführlich berichten zu lassen.

 

Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten nimmt nach der abschließenden Schilderung von Regierungsrätin Eberhart, dass derzeit lediglich ein Antrag der Staatlichen Realschule Höchstadt a. d. Aisch vorliegt, Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.