Beschluss: zur Kenntnis genommen

Den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen und Abfallwirtschaft liegt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Sitzungsvorlage vor. Aus dieser geht hervor, dass mit dem am 01.06.2012 in Kraft tretenden Kreislaufwirtschaftsgesetz die bisherige Systematik der Überlassungspflichten bestehen bleibt. Grundsätzlich sind weiterhin alle Abfälle aus Privathaushalten und gewerbliche Abfälle zur Beseitigung den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Gewerbliche Sammlungen von Haushaltsabfällen z. B. Papier sind nur zulässig, wenn die Kommunen die jeweiligen Abfallsorten nicht selbst getrennt sammeln und die gewerbliche Sammlung wesentlich leistungsfähiger ist. Dieser Nachweis ist bei einem Holsystem, wie von den meisten Kommunen angeboten, schwer zu erbringen. Im Landkreis ist daher derzeit nicht mit einer gewerblichen Sammlung zu rechnen. Neu ist, dass neben gewerblichen Sammlungen auch gemeinnützige Sammlungen von Wertstoffen anzuzeigen sind. Eine Regelung zur geplanten Wertstofftonne steht noch aus. Das Gesetz enthält jedoch eine Ermächtigung zur Einführung einer „einheitlichen Wertstofftonne“ oder eine „Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität“. Dadurch soll die Existenz der Wertstoffhöfe gesichert werden, wenn sie verwertbare Abfälle in vergleichbarer Qualität wie haushaltsnahe Sammlungen anbieten.