Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52

Den Mitgliedern des Kreistages steht für diesen Tagesordnungspunkt eine umfangreiche Sitzungsvorlage zur Verfügung.

 

Landrat Irlinger erklärt, der vorliegende Empfehlungsbeschluss sei durch den Krankenhausausschuss umfangreich und ausführlich beraten und diskutiert worden. Gestrichen wurde bei der Beschlussempfehlung zur Änderung der Rechtsform die Festlegung auf ein Kommunalunternehmen. Wichtiges Signal für die Bürgerinnen und Bürger sei die übereinstimmende Haltung, das Kreiskrankenhaus für Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung für die wohnortnahe Gesundheitsvorsorge zu erhalten.

 

 

 

 

 

  


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

a) Grundsatzbeschluss

Unabhängig von den Empfehlungen der Fa. PrograMed zur Ergänzung des medizinischen Leistungsangebots, zu baulichen und organisatorischen Optimierungen, zur Entscheidungsstruktur und zur Rechtsform, hält der Landkreis Erlangen-Höchstadt daran fest, dass das Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung bleiben soll, zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung. Die mindestens anzubietenden medizinischen Versorgungsleistungen im stationären und ambulanten Bereich ergeben sich aus dem öffentlichen Auftrag (Betrauungsakt) vom 21.01.2010.

 

b) Einrichtung einer akutgeriatrischen Behandlungseinheit


Zur Entscheidung, ob in Ergänzung des vorhandenen Leistungsangebotes, die Aufnahme in das staatliche Fachprogramm für Akutgeriatrie durch Schaffung einer akutgeriatrischen Behandlungseinheit beantragt werden soll, wird die Verwaltung beauftragt

a.    mit externer, fachlicher Unterstützung, bis Ende 2012 eine Kosten-Nutzen-Analyse aufzustellen, in der auch die baulichen Aspekte zu berücksichtigen sind und zu prüfen ist, inwieweit eine Umsetzung mit vorhandenem Personal möglich erscheint, und

b.    bis Mitte 2012 für die Mitglieder des Krankenhausausschusses eine Informationsfahrt zu organisieren, um sich über vergleichbare Lösungen in Bayern ein Bild machen zu können.

c) Umsetzung förderfähiger Empfehlungen


Das zukunftsweisende Gesamtkonzept enthält eine Reihe von Empfehlungen zur baulichen und organisatorischen Optimierung, die aber nicht isoliert betrachtet werden können. Zur Prüfung ob und welcher Höhe staatliche Fördermittel gewährt würden, ist ein fachliches Prüfungsverfahren nach Art. 11 Abs. 2 BayKrG einzuleiten.


Die Verwaltung wird beauftragt mit externer, fachlicher Unterstützung ein Grobkonzept (Funktionsprogramm, Raumprogramm, Vorplanung und Kostenschätzung) zu erstellen und die Bedarfsfeststellung durch die staatliche Förderbehörde zu beantragen.

Im Grobkonzept ist im Erdgeschoss des Kreiskrankenhauses St. Anna Höchstadt a. d. Aisch  eine Zentrale Aufnahme- und Funktionseinheit (ZAF) mit angegliederten Intensivbetten und Aufwachbereich darzustellen. Die Anerkennung der Intensivbetten als Intensivstation ist anzustreben.

 

In das Grobkonzept sind auch weitere im Konzept angeführte Empfehlungen, die dem Grunde nach förderfähige Kosten verursachen, aufzunehmen wie

- Umbau Zentralsterilisation,
- Schaffung einer Cafeteria,
- Verlegung von Labor und Verwaltung und

- die Einrichtung von Langzeitbeatmungsplätzen


d) Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) am Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch


Mit der Schaffung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur Ergänzung des medizinischen Leitungsangebotes am Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch besteht grundsätzlich Einverständnis. Das MVZ sollte auch dazu beitragen, die Notfallambulanz des Krankenhauses personell, wie organisatorisch zu stärken.


Die Verwaltung wird beauftragt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Gespräche über in nächster Zeit frei werdende oder zum Verkauf anstehende Praxiszulassungen zu führen. Über das Ergebnis ist bis Mitte 2012 dem Krankenhausausschuss zu berichten.

 

e) Änderung der Rechtsform


Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband, die weiteren, zum Übergang erforderlichen Schritte abzuklären, bis spätestens Herbst 2012 über das Ergebnis zu berichten und mögliche Satzungsentwürfe vorzulegen. Hierbei ist auch auf Auswirkungen zum EU-Beihilferecht, zu möglichen Beteiligungen, zu steuerlichen Aspekten, möglichen Zuschüssen und auf die Zusatzversorgung einzugehen sowie auf eine mögliche Einbindung eines MVZ.


Die neue Rechtsform soll bereits ab dem 01.01.2014 gelten.