Sitzung: 20.04.2012 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52
Den Mitgliedern des Kreistages steht für diesen Tagesordnungspunkt eine umfangreiche Sitzungsvorlage zur Verfügung.
Landrat Irlinger erklärt, der vorliegende Empfehlungsbeschluss sei durch den Krankenhausausschuss umfangreich und ausführlich beraten und diskutiert worden. Gestrichen wurde bei der Beschlussempfehlung zur Änderung der Rechtsform die Festlegung auf ein Kommunalunternehmen. Wichtiges Signal für die Bürgerinnen und Bürger sei die übereinstimmende Haltung, das Kreiskrankenhaus für Höchstadt a. d. Aisch und Umgebung für die wohnortnahe Gesundheitsvorsorge zu erhalten.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
a) Grundsatzbeschluss
Unabhängig von den Empfehlungen der Fa. PrograMed zur Ergänzung des
medizinischen Leistungsangebots, zu baulichen und organisatorischen
Optimierungen, zur Entscheidungsstruktur und zur Rechtsform, hält der Landkreis
Erlangen-Höchstadt daran fest, dass das Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a.
d. Aisch ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung bleiben soll, zur
Sicherung der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung. Die mindestens
anzubietenden medizinischen Versorgungsleistungen im stationären und ambulanten
Bereich ergeben sich aus dem öffentlichen Auftrag (Betrauungsakt) vom
21.01.2010.
b) Einrichtung einer
akutgeriatrischen Behandlungseinheit
Zur
Entscheidung, ob in Ergänzung des vorhandenen Leistungsangebotes, die Aufnahme
in das staatliche Fachprogramm für Akutgeriatrie durch Schaffung einer
akutgeriatrischen Behandlungseinheit beantragt werden soll, wird die Verwaltung
beauftragt
a.
mit
externer, fachlicher Unterstützung, bis Ende 2012 eine Kosten-Nutzen-Analyse
aufzustellen, in der auch die baulichen Aspekte zu berücksichtigen sind und zu
prüfen ist, inwieweit eine Umsetzung mit vorhandenem Personal möglich
erscheint, und
b.
bis
Mitte 2012 für die Mitglieder des Krankenhausausschusses eine Informationsfahrt
zu organisieren, um sich über vergleichbare Lösungen in Bayern ein Bild machen
zu können.
c) Umsetzung förderfähiger
Empfehlungen
Das zukunftsweisende Gesamtkonzept enthält eine Reihe von Empfehlungen zur
baulichen und organisatorischen Optimierung, die aber nicht isoliert betrachtet
werden können. Zur Prüfung ob und welcher Höhe staatliche Fördermittel gewährt
würden, ist ein fachliches Prüfungsverfahren nach Art. 11 Abs. 2 BayKrG
einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt mit externer, fachlicher Unterstützung ein
Grobkonzept (Funktionsprogramm, Raumprogramm, Vorplanung und Kostenschätzung)
zu erstellen und die Bedarfsfeststellung durch die staatliche Förderbehörde zu
beantragen.
Im Grobkonzept ist im Erdgeschoss des Kreiskrankenhauses St. Anna
Höchstadt a. d. Aisch eine Zentrale
Aufnahme- und Funktionseinheit (ZAF) mit angegliederten Intensivbetten und
Aufwachbereich darzustellen. Die Anerkennung der Intensivbetten als
Intensivstation ist anzustreben.
In das Grobkonzept sind auch weitere im Konzept angeführte Empfehlungen,
die dem Grunde nach förderfähige Kosten verursachen, aufzunehmen wie
- Umbau
Zentralsterilisation,
- Schaffung einer Cafeteria,
- Verlegung von Labor und Verwaltung und
- die Einrichtung
von Langzeitbeatmungsplätzen
d) Medizinisches
Versorgungszentrum (MVZ) am Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch
Mit der Schaffung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur Ergänzung des
medizinischen Leitungsangebotes am Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d.
Aisch besteht grundsätzlich Einverständnis. Das MVZ sollte auch dazu beitragen,
die Notfallambulanz des Krankenhauses personell, wie organisatorisch zu
stärken.
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Gespräche
über in nächster Zeit frei werdende oder zum Verkauf anstehende
Praxiszulassungen zu führen. Über das Ergebnis ist bis Mitte 2012 dem
Krankenhausausschuss zu berichten.
e) Änderung der Rechtsform
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband, die
weiteren, zum Übergang erforderlichen Schritte abzuklären, bis spätestens
Herbst 2012 über das Ergebnis zu berichten und mögliche Satzungsentwürfe
vorzulegen. Hierbei ist auch auf Auswirkungen zum EU-Beihilferecht, zu
möglichen Beteiligungen, zu steuerlichen Aspekten, möglichen Zuschüssen und auf
die Zusatzversorgung einzugehen sowie auf eine mögliche Einbindung eines MVZ.
Die neue Rechtsform soll bereits ab dem 01.01.2014 gelten.